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Bildung & Uni, Recht

Kriminalpolitik hat jetzt ihre eigenen 10 Gebote

Strafrecht. Das Netzwerk Kriminalpolitik, eine Gruppe bekannter Strafrechtsexperten und -praktiker, hat eine Liste von „10 Geboten“ an die Politik veröffentlicht. Unter Ihnen Gerichtspräsidenten, Strafverteidiger und Uniprofessoren.

Und das sind die zehn Gebote, die dann im Detail erläutert werden:

  1. Gute Kriminalpolitik ist rationale Kriminalpolitik. Sie schützt Menschen und Rechtsgüter und vermittelt Verständnis für maßvolle und
    differenzierte Reaktionen sowie für die nötigen Kosten des Rechtsstaates.
  2. Grund- und Menschenrechte bilden den Maßstab und die Grenzen des Strafrechts.
  3. Die beste Kriminalpolitik liegt in einer guten Sozial- und Wirtschaftspolitik.
  4. Kriminalpolitik befasst sich ausschließlich mit dem Kernbereich gesellschaftlicher Normen. Strafrechtliche Sanktionen sind in ihrer Normierung sowie als Reaktion im Einzelfall maßvoll und verhältnismäßig einzusetzen.
  5. Kriminalpolitik hat die Unabhängigkeit der Rechtsprechung zu respektieren und zu sichern.
  6. Angemessene strafrechtliche Reaktionen müssen besonderen Bedürfnissen, insbesondere von jungen und psychisch kranken Straffälligen Rechnung tragen sowie sämtliche Konsequenzen und Sanktionsfolgen auf strafbares Verhalten einbeziehen.
  7. Die Kriminalpolitik wendet sich den Opfern strafbarer Handlungen zu und respektiert sie als diejenigen Personen, die am intensivsten von Straftaten betroffen sind.
  8. Ziel des polizeilichen Handelns ist es, das Zusammenleben von Menschen, Bevölkerungsgruppen und Organisationen in Sicherheit und
    Freiheit im Rahmen des Rechtsstaates zu ermöglichen.
  9. Bereits im Rahmen des Strafverfahrens soll eine Reaktion auf die Straftat mit dem Ziel der Re-Integration in die Gesellschaft erwogen oder eingeleitet werden.
  10. Die Praxis des Strafvollzugs ist ein Gradmesser für die menschenrechtliche Reife einer Gesellschaft.

Die Gebote werden von den Initiatoren näher erläutert. So heißt es etwa zu Nr. 1:

Gute Kriminalpolitik braucht Zeit und Geduld und ist nicht emotional, sondern wissens- und faktenbasiert und vom Verständnis für soziale Zusammenhänge getragen. Sie orientiert sich somit an empirischen sowie rechtswissenschaftlichen Erkenntnissen und nicht an tagespolitischen medialen Forderungen.

Sie verfolgt daher konsequent langfristige Ziele und orientiert sich nicht an Wahlperioden. Anlassbezogene Erhöhungen von Strafandrohungen missachten die vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse und sind weitgehend wirkungslos. Gute Kriminalpolitik setzt sich mit unterschiedlichen Standpunkten kritisch auseinander und lässt zeitgerecht strafrechtswissenschaftliche Erkenntnisse, Expertenwissen und Erfahrungen der Praxis in die Entscheidungsprozesse einfließen. Sie thematisiert auch unbeabsichtigte Wirkungen sowie Kosten und Nachteile im weitesten Sinn.

Im Gesetzgebungsverfahren kommt dem Begutachtungsverfahren hohe Bedeutung zu. Bewährte Formen der Einbeziehung von NGOs (Nichtregierungsorganisationen) in die Ausgestaltung und Umsetzung kriminalpolitischer Zielsetzungen sind auszubauen.

Rationale Kriminalpolitik stärkt das Vertrauen in den Wert des Rechtsstaats und fördert das allgemeine Bewusstsein, dass eine nachhaltige und effiziente Gewährung rechtsstaatlicher Garantien nur durch ausreichende personelle und sachliche Ressourcen gesichert werden kann.

Die Liste der Autorinnen und Autoren:

  • Univ.-Prof. Dr. Alois Birklbauer (Institut für Strafrechtswissenschaften der Johannes Kepler Universität Linz)
  • Mag. Friedrich Forsthuber (Präsident des Landesgericht für Strafsachen Wien, Obmann der Fachgruppe Strafrecht der Richtervereinigung)
  • Univ.-Prof. Dr. Christian Grafl (Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universität Wien)
  • a.o. Univ. Dr. Wolfgang Gratz (Kriminologe)
  • Dr. Veronika Hofinger (Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie)
  • Dr. Udo Jesionek (Honorarprofessur für Strafrecht an der Uni Linz, Präsident der Verbrechenshilfeorganisation Weisser Ring)
  • StA Mag. Cornelia Koller (Vizepräsidentin der Vereinigung der Österreichischen StaatsanwältInnen)
  • Dr. Werner Leixnering (Kinder- und Jugendpsychiater und Psychiater, Sachverständiger)
  • Prof. Dr. Roland Miklau (Neustart, Ehrenvorsitzender der Österreichischen Juristenkommission)
  • Univ.Doz. Dr. Arno Pilgram (Kriminalsoziologe)
  • Dr. Werner Pleischl (Generalprokurator i.R.)
  • General Peter Prechtl (Justizwachebeamter)
  • Dr. Elisabeth Rech (Rechtsanwältin, Vizepräsidentin der Rechtsanwaltskammer Wien, Vorsitzende des Arbeitskreises Strafrecht des ÖsterreichischenRechtsanwaltskammertags)
  • RA Univ.-Prof. Dr. Richard Soyer (Johannes Kepler Universität Linz und Partner im Rechtsanwaltsbüro Soyer Kier Stuefer, Wien)

Link: Landesgericht für Strafsachen Wien

 

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