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Business, Recht

Privatkonkurs neu: Wettrennen von Gläubigern und Schuldnern

Gerhard M. Weinhofer ©Alexandra Wehsner / Creditreform

Wien. Nur noch wenige Monate, dann tritt die Reform des Privatkonkurses in Kraft: Pleite gehen wird einfacher. Viele Schuldner warten bereits darauf, meint Creditreform-Manager Gerhard Weinhofer. Er empfiehlt den Gläubigern, sich jetzt vorzubereiten.

Die Privatinsolvenzstatistik für das 1. Halbjahr 2017 zeige, dass aufgrund der beschlossenen Insolvenzrechtsreform die Insolvenzen von Privatpersonen weiter stark sinken, heißt es:

  • Die Zahl der eröffneten Schuldenregulierungsverfahren ist in Österreich in der ersten Jahreshälfte um 28,4% auf rund 3.000 Verfahren gesunken, das ist der niedrigste Stand seit 2006.
  • Die Höhe der Schulden wird auf 300 Mio. Euro geschätzt. Die Durchschnittsverschuldung betrug laut Schuldnerberatern 60.000 Euro. Hauptgläubiger sind Banken, Versicherungen, Mobilfunkbetreiber und Leasingunternehmen.

Creditreform-Geschäftsführer Gerhard M. Weinhofer: „Die vom Nationalrat beschlossene Reform mit der Möglichkeit einer Entschuldung in fünf Jahren ohne jegliche Rückzahlung hat zu einem Abwarten bei den Schuldnern geführt. Mit Inkrafttreten der Novelle am 1.11.2017 werden die Privatinsolvenzen explosionsartig in die Höhe schnellen. Gläubigern ist zu raten, ab sofort noch sorgfältiger zu prüfen, mit wem sie Geschäfte machen und ihre Leistungen besser abzusichern.“

Rund 6 von 10.000 Erwachsenen

Ein Blick auf die einzelnen Bundesländer zeigt ein einheitliches Bild von rückläufigen Verfahren:

  • Die stärksten Rückgänge verzeichnen das Burgenland (-50,0%), Tirol (-37,5%) und Vorarlberg (-32,1%).
  • Mit 11 von 10.000 erwachsenen Personen sind die Wiener nach wie vor fast doppelt so stark von einer Insolvenz betroffen als der österreichische Durchschnitt mit rund 6 von 10.000 zahlungsunfähigen Erwachsenen.

Ohne Hellseher sein zu müssen, lasse sich schon jetzt prognostizieren, dass die Insolvenzanträge im 2. Halbjahr stark ansteigen und viele Privatschuldner die neue, günstige und schnelle Entschuldung in Anspruch nehmen werden.

Durch die Reform des Privatinsolvenzrechts stelle sich die Frage nach der Waffengleichheit im Geschäftsverkehr. Bis dato können sich Unternehmen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht ausreichend über die Bonität und Zahlungsfähigkeit ihrer privaten Kunden informieren und entsprechend absichern, insbesondere sei der Zugriff auf die Daten des Exekutionsregisters verwehrt, so Creditreform.

Da ab 1.11. eine Restschuldbefreiung Privater ohne eine Mindestquote erfolgen kann, seien Unternehmen schutzlos vor unredlichen, notorischen Schuldenmachern. Creditreform spreche sich daher für die Schaffung einer datenschutzrechtlich legalen Möglichkeit für Gläubigerschutzverbände aus, Einsicht in das Exekutionsregister nehmen und daraus berichten zu dürfen.

Damit könnten sich Unternehmen über ihre Kunden besser informieren und das Risiko abschätzen bzw. Maßnahmen zur Absicherung ihrer Forderung treffen.

Ansonsten müssen Unternehmen das nunmehr erhöhte Risiko eines Totalausfalles in ihrer Preisbildung berücksichtigen, wodurch alle vertragstreuen Zahler und Konsumenten für jene, die nicht zahlen können/wollen bestraft werden würden, malt die Creditreform ein Verteuerungsszenario an die Wand.

Link: Creditreform

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