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Bildung & Uni, Business, Recht

Nationalbank-Stipendium für Null Bock, Kündigungsrecht

Birgit Löhndorf ©WU Wien / Löhndorf

Frauenförderung. Die Nationalbank (OeNB) hat das „Dr. Maria Schaumayer Habilitationsstipendium“ an Arbeitsrechtlerin Erica Kovacs und Marketingspezialistin Birgit Löhndorf vergeben.

Das Stipendium soll es jungen Wissenschaftlerinnen ermöglichen, sich auf ihre wissenschaftliche Karriere zu konzentrieren. Die Förderung beträgt maximal 55.000 Euro für ein Jahr.

Dieser Betrag kann auf ein bis zwei Wissenschaftlerinnen aufgeteilt werden. Das war auch heuer der Fall: Birgit Löhndorf vom Department für Marketing und Erica Kovacs vom Department für Unternehmensrecht, Arbeits- und Sozialrecht der WU Wien erhielten das Stipendium.

Birgit Löhndorf: „Null Bock“ im Kundenkontakt

Aktuellen Umfragen zufolge sind die meisten Menschen an ihrem Arbeitsplatz nicht engagiert und das weltweit. Sie fühlen sich kaum an ihr Unternehmen gebunden, machen Dienst nach Vorschrift oder haben bereits innerlich gekündigt. Besonders in Branchen, die vom Kundenkontakt leben, herrscht in der Belegschaft vielerorts Frust.

Das ist ein Problem, denn gerade für Dienstleistungs- und Handelsunternehmen spielen die ServicemitarbeiterInnen eine zentrale Rolle, da sie oft die erste – wenn nicht sogar die einzige – persönliche Schnittstelle zwischen KundInnen und Unternehmen sind. Sie sind das Gesicht des Unternehmens und haben somit zentralen Einfluss auf Image und Erfolg der Unternehmensmarke.

Viele Unternehmen sehen Handlungsbedarf und geben inzwischen Unsummen für Maßnahmen zur Steigerung des Engagements ihrer Belegschaft aus – mit kaum messbarem Erfolg. „Das ist nicht verwunderlich, da Erfolgsfaktoren bisher kaum systematisch erforscht wurden“, so Birgit Löhndorf. „Wir wissen auch noch zu wenig über die konkreten Folgen, wenn sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kundenkontakt ihrem Unternehmen nicht verbunden fühlen. Das wäre jedoch erforderlich, um überhaupt gezielte Maßnahmen zu entwickeln.“

Die Wissenschaftlerin verfolgt mit ihrer Habilitation das Ziel, die Folgen einer mangelnden Bindung von ServicemitarbeiterInnen an ihr Unternehmen zu identifizieren und in weiterer Folge Antworten und Lösungen für das Management zu finden, um die MitarbeiterInnenbindung mit Hilfe von internem Marketing und Branding nachhaltig zu stärken.

„Servicemitarbeiterinnen und -mitarbeiter, die sich nicht mit ihrem Unternehmen identifizieren, sind keine authentischen MarkenbotschafterInnen“, so Birgit Löhndorf weiter. Erste Ergebnisse ihres Habilitationsprojektes zeigen nicht nur fatale Auswirkungen auf die Unternehmensmarke, sondern auch den wichtigen Beitrag, den insbesondere die (interne) Markenführung leisten kann, um die Identifikation der Belegschaft mit dem Unternehmen zu erhöhen, heißt es dazu.

Für ihre Analysen hat Löhndorf neben kontrollierten Laborexperimenten Daten aus mehreren Unternehmen gesammelt und eine Datenbasis geschaffen, die MitarbeiterInnendaten mit KundInnendaten verknüpft.

Die bisherigen Ergebnisse deuten darauf hin, dass Unternehmen die Wichtigkeit eines authentischen Umgangs mit MitarbeiterInnen und KundInnen völlig unterschätzen, heißt es.

Erika Kovacs ©WU Wien

Erika Kovács: Ein europäisches Grundrecht auf Kündigungsschutz – Art. 30 der Grundrechtecharta der EU

Der Kündigungsschutz ist ein zentraler Bestandteil des österreichischen Arbeitsrechts. Durch die europäische Grundrechtecharta (GRC) hat dieser Rechtsbereich eine neue Dimension erhalten. Art 30 der Grundrechtecharta verlangt den Schutz der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen vor ungerechtfertigter Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Die Verankerung des Kündigungsschutzes in der Grundrechtecharta erfolgte, obwohl kein echtes Vorbild für eine Kündigungsschutzregel im übrigen Unionsrecht existiert. „Im Vertrag über die Arbeitsweise der EU ist zwar eine Kompetenz der Union auf dem Gebiet des Schutzes der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsvertrags enthalten, die EU hat von dieser Kompetenz vor dem Inkrafttreten der GRC jedoch nicht Gebrauch gemacht“, erklärt Erika Kovács.

Das Recht auf Schutz bei Arbeitgeberkündigung wird in einigen internationalen Dokumenten festgeschrieben, allerdings nicht in den bedeutendsten Menschenrechtsabkommen. Diese mangelnde völkerrechtliche Akzeptanz trägt zur Unklarheit der Rechtsnatur des Art. 30 GRC bei. Weiters weisen die nationalen Kündigungsschutzsysteme der Mitgliedstaaten wesentliche Unterschiede auf, wodurch die Bestimmung des Schutzbereiches eines europaweiten Grundrechts auf Kündigungsschutz erheblich erschwert wird.

Art. 30 GRC wurde bisher höchstens punktuell untersucht. Dieser Mangel an kritischen Darstellungen stehe in starkem Widerspruch zu der enormen rechtlichen und wirtschaftlichen Relevanz des Kündigungsschutzes. Kovács möchte durch eine eingehende Untersuchung von Art. 30 GRC dazu beitragen, die bestehende Lücke in der rechtswissenschaftlichen Literatur zu schließen.

In ihrer Habilitation verwendet Kovács eine innovative Herangehensweise, welche die umfassende Untersuchung des Grundrechts auf Kündigungsschutz aus verschiedenen Blickwinkeln und mit diversen Auslegungsmethoden verfolgt. „Es sind Fragen mehrerer Rechtsgebiete zu untersuchen, wobei neben dem dominanten Europa- und Arbeitsrecht auch verfassungs- und völkerrechtliche Aspekte eine wichtige Rolle spielen. Auch ein rechtsvergleichender Blick in andere Rechtssysteme ist unerlässlich“, so Kovács.

Die Arbeit verfolgt das Ziel, ein europäisches Grundrecht auf Kündigungsschutz sowie den materiellen Schutzbereich dieses Grundrechts zu entwickeln.

Link: OeNB

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