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Wien. Die Reparatur beim Fremdenrechtspaket ist abgeschlossen: Es wurde in zwei Tagen von National- und Bundesrat durchgewunken.
Nur einen Tag nach dem Beschluss im Nationalrat gab auch der Bundesrat grünes Licht für die Kundmachung der umfangreichen Sammelnovelle im Bundesgesetzblatt, berichtet die Parlamentskorrespondenz: Debatte dazu fand keine statt.
Inhaltlich bringt das Paket gegenüber dem vor dem Sommer beschlossenen Fremdenrechtsänderungsgesetz 2017 nichts Neues, aufgrund eines Formalfehlers bei der Beschlussausfertigung war jedoch eine neuerliche Abstimmung notwendig geworden: Die seinerzeitige Beschlussausfertigung des Nationalrats war in drei Punkten vom Gesetzesbeschluss des Nationalrats abgewichen.
Dadurch wurde ein Gesetzestext kundgemacht, der nicht vollinhaltlich dem Beschluss des Nationalrats entsprach, was zur Verfassungswidrigkeit des Gesetzes führte.
Die Kernpunkte
- Zentrales Ziel des Gesetzespakets ist die raschere Außerlandesbringung bzw. freiwillige Ausreise von Flüchtlingen mit negativem Asylbescheid und anderen Fremden ohne Aufenthaltsrecht in Österreich.
- Das soll etwa durch höhere Strafen, Wohnsitzauflagen, Gebietsbeschränkungen, Ausweitung von Schubhaft und die Verhängung von Beugehaft erreicht werden.
- Daneben bringt die Novelle etliche Neuerungen für Schlüsselarbeitskräfte, ausländische Studierende und Saisonniers.
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