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Business, Finanz, Recht

Die neuen Regeln bei den Bankomatgebühren

Wien. Der Nationalrat hat kurz vor der Wahl einen engeren Gesetzesrahmen bei Bankomatgebühren beschlossen.

Die Kosten für Behebungen am Bankomat müssen für Bankkunden im überschaubaren Rahmen bleiben, so die Idee. SPÖ, FPÖ und Grüne stimmten im Endspurt vor der Nationalratswahl am Sonntag für neue Vorgaben an die Banken, berichtet die Parlamentskorrespondenz.

Der Antrag zielte darauf ab, sicherzustellen, dass mit den Kontogebühren auch Bankomatbehebungen bereits abgedeckt sind, so SPÖ-Abgeordnete Angela Lueger.

  • In Zukunft sollen daher Banken nur dann Entgelte für einzelne Geldabhebungen mit einer von ihnen ausgegebenen Bankomatkarte einheben dürfen, wenn den Kunden als Alternative auch ein Zahlungskonto mit einem Pauschalentgelt angeboten wird, das beliebig viele Bargeldbebungen erlaubt.
  • Eine freie Wahl zwischen den beiden Tarifen muss möglich sein.
  • Außerdem sollen die Banken dazu verpflichtet werden, Kunden von der Zahlung von Gebühren, die durch unabhängige Automatenbetreiber beansprucht werden, zu befreien.
  • Die Gesetzesnovelle soll am 13. Jänner 2018 in Kraft treten.

Inländische und ausländische Banken

Peter Wurm von der FPÖ erklärte, dass seine Fraktion seit Jahren klar gegen Bankomatgebühren auftrete und daher dem Antrag zustimme. Leider sei die SPÖ aber nicht auf die Vorschläge der Freiheitlichen eingegangen und habe eine unfertige Regelung vorgelegt, die der komplexen Situation nicht gerecht werde.

Bisher hätten die österreichischen Banken den Ausgleich der Bankomatkosten untereinander geregelt, so Wurm. Die nun auf den Markt kommenden ausländischen Anbieter seien in diesen Ausgleich aber nicht einbezogen.

Er sehe daher die Gefahr, dass die Banken die ihnen daraus entstehenden Kosten an die Kunden weiterreichen oder in gewissen Regionen keine Bankomaten mehr betreiben wollen. Das Gesetz sollte daher in der kommenden Legislaturperiode nochmals überarbeitet werden, forderte er.

Nicht überzeugt von der Regelung zeigte sich die ÖVP. Die Banken würden durch die geplante Regelung gezwungen, ihre Mitbewerber zu finanzieren und die ihnen entstehenden Kosten über die Kontoführungsgebühren auf die Kunden abzuwälzen, warnte Brigitte Jank (ÖVP). Ihre Fraktionskollegin Angela Fichtinger meinte, dass eine Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof zu erwarten sei.

Die Neos betonen dass es wichtig sei, Bankomaten mit Gebühren eindeutig zu kennzeichnen und eine echte Gebührentransparenz herzustellen. Neos-Abgeordneter Nikolaus Scherak sah in dem Antrag den Ausdruck von veralteten Ansichten der SPÖ über das Funktionieren der Marktwirtschaft und wie sie zu regeln sei.

Minister Alois Stöger widersprach: Aus seiner Sicht würden Drittanbieter von Bankomaten als Serviceanbieter für die Banken auftreten, die eine Aufgabe für sie übernehmen, die sie selbst nicht erfüllen wollen.

Daher sei es auch an den Banken, mit ihnen entsprechende Tarife für diese Leistung zu vereinbaren, sie dürften nicht von den Kunden zusätzliche Gebühren verlangen.

Aus seiner Sicht wäre es höchst ungerecht, wenn gerade jene Personen, die nur Kleinstbeträge beheben wollen, dabei mit einer vergleichsweise hohen Gebühr belastet werden.

Link: Parlament

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