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Business, Finanz, Recht

Lob für EU-Sprachregelung bei den Banken

Wien. Seit heuer müssen Banken eine konsumentenfreundlichere Sprache anwenden, lobt die Initiative DigitalHubVienna.

Der Digital Hub Vienna befürwortet die Regelung einer einheitlichen Sprache im EU-weiten Geldverkehr, die seit Anfang 2019 gilt. „Eine einheitliche und dem alltäglichen Leben der KonsumentInnen entsprechende Sprache schafft endlich Klarheit und fördert Innovationen“, so Vereinsgründerin Birgit Kraft-Kinz: „Wir haben im Finanzsektor das Problem, dass sowohl im B2B als auch B2C Bereich vieles begrifflich nicht klar definiert ist und deswegen der Dialog schwierig ist“.

Tatsächlich wurden Begriffe wie „Manipulationsgebühr“ gegen „Kontoführungsgebühr“ ausgetauscht – eine „Zahlungsanweisung“ ist jetzt offiziell eine „Überweisung“ und die ehemalige „BankCard“ ist offiziell zur „Debitcard“ geworden (Extrajournal.Net hat berichtet).

Die Änderungen erscheinen auf den ersten Blick nicht bedeutsam, doch das liegt daran, dass sie eben bereits im Alltag etabliert sind und nun für die Unternehmen verpflichtend wurden. Es handelt sich um „Begriffe, die viele KundInnen im Bankgespräch bereits kennen und die nun endlich zum offiziellen Vokabular des Bankgeschäfts gehören. Die seit 3. Jänner geltende EU-weite Regelung schafft hier Klarheit“, so Kraft-Kinz.

„Unklare Sprache behindert Innovation“

„Um den Standort zu stärken, ist Innovation nötig – auch im Finanzbereich. So wird zum Beispiel die für April 2019 angekündigte Debit Mastercard nur ein Erfolg sein, wenn alle KundInnen rasch verstehen, dass diese Bankomatkarte 2.0 viele Vorteile bringt. Derzeit ist den ÖsterreicherInnen der Begriff Debitkarte unbekannt. Das behindert Innovationen“, so Kraft-Kinz. Die EU-Regelung fördere nun diese gemeinsame Sprache im europäischen Raum.

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