Wien. Seit Anfang 2019 hat die für Ausfuhrkontrolle zuständige Abteilung des Wirtschaftsministerium eine neue Geschäftseinteilung.
Mit 1. Jänner 2019 ist im Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) eine neue Geschäftseinteilung mit neuen Anlaufstellen in Kraft getreten, macht die Außenwirtschaftsorganisation der WKÖ aufmerksam.
Der neue Aufbau
Demnach wurden die Strukturen teils grundlegend geändert; die früheren Center 1 und 2 wurden abgeschafft und die Sektionen neu strukturiert. Die Ausfuhrkotrolle (Verteidigungsgüter, Dual Use-Güter, Embargos) werde nun von der Abteilung III/2 (bisher C2/9) wahrgenommen.
Dabei wurden in der Abt. III/2 vier Referate eingerichtet:
- Referat III/2a – Verteidigungsgüter und Feuerwaffen
- Referat III/2b – Dual-Use, Embargo und Antifolter
- Referat III/2c – Technische Angelegenheiten und Endverwenderprüfung
- Referat III/2d – Investitionskontrolle
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