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Recht, Tools

Dawn Raid App von CMS jetzt mit Österreich-Flavor

Wien. Kanzlei CMS stellt den „CMS Dawn Raid Assistant“ zur Verfügung: Wenn die Kartellwächter die Firma stürmen, soll der Chef das Smartphone zücken.

Die mobile Anwendung soll Unternehmen bei einer kartellrechtlichen Hausdurchsuchung (Dawn Raid) in 27 Ländern Hilfestellung geben, so Wirtschaftskanzlei CMS.

Die Maßnahmen der Behörden

Wettbewerbsbehörden führen immer öfter so genannte Dawn Raids (Hausdurchsuchungen) durch und verhängen hohe Bußgelder, heißt es weiter: Dabei werden Inspektoren oftmals gleichzeitig an verschiedenen Standorten oder bei Tochtergesellschaften in verschiedenen Ländern, bei verschiedenen Unternehmen (Konkurrenten, Kunden, Lieferanten) und sogar in den Privatwohnungen von ManagerInnen und anderen MitarbeiterInnen tätig.

Nun nimmt CMS naheliegenderweise nicht für sich in Anspruch, die Kartellwächter auf Daumendruck nach Hause schicken zu können. Aber die App soll folgende Funktionen bieten:

  • Notrufknopf: Anruf oder E-Mail an das lokale CMS Dawn Raid Team und Anleitung, wie in der Situation zu reagieren ist
  • Checklisten für Compliance-/Legal-Teams und RezeptionistInnen für 27 CMS Länder
  • Anwaltsliste: Eine Liste der lokalen Kartellrechtsspezialisten mit Kontaktmöglichkeit (natürlich enthält diese nur CMS-Anwälte)
  • In einer „Premium“-Version  gibt es auch noch Zugriff auf Leitlinien für 27 CMS Länder zu den Rechten und Pflichten einer Hausdurchsuchung durch die nationale Wettbewerbsbehörde oder die Europäische Kommission, verfügbar in Englisch und der jeweiligen Landessprache.

Der Zugang zur Basisversion steht jedem zur Verfügung. Um auf die Premiumversion der App zuzugreifen, müssen User den Zugang innerhalb der App beantragen. Bernt Elsner, Leiter der Praxisgruppe Kartellrecht von CMS Reich-Rohrwig Hainz in Wien: „Wir freuen uns, den CMS Dawn Raid Assistant in 27 CMS Ländern einzuführen. Dies zeigt, dass wir wirklich europaweit vertreten sind und ermöglicht unseren Mandantinnen und Mandanten Zugang zu den Regeln in den verschiedenen Ländern.“

Die Ansprüche im Reality-Check

Sinnvoll dürfte vor allem die Kontaktmöglichkeit sein. Ob sich Betroffene im Fall des Falles wirklich zunächst Leitlinien durchlesen wollen, während die Wettbewerbshüter bereits vor dem Firmentor stehen, erscheint dagegen eher unwahrscheinlich – so hat etwa Österreichs BWB die Möglichkeit, den Zutritt mit Hilfe der Exekutive zu erzwingen.

Einzigartig ist der Zugang von CMS nicht, denn andere Kanzleien – etwa Freshfields – bieten bereits seit geraumer Zeit Online-Zugänge für ihre Klienten an, mit denen diese auch zu nachtschlafender Zeit um Hilfe rufen können. Eine Alternative für Normalsterbliche ist eventuell der Verteidiger-Notruf der österreichischen Rechtsanwaltskammer (eingerichtet für bereits konkret Beschuldigte in Strafverfahren).

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