Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Finanz, Motor, Recht

VKI-Strafzettel für BMW wegen Autokredit-Werbung

Wien. Unvollständige Kredit-Angaben wecken falsche Erwartungen bei Konsumenten, so der VKI: Aktuell hat er ein Urteil gegen BMW erstritten (nicht rechtskräftig).

Wirbt ein Kredit- oder Leasinggeber mit dem Sollzinssatz, so ist er vom Gesetzgeber verpflichtet, auch immer deutlich auf den höheren effektiven Jahreszins sowie den Gesamtbetrag einschließlich der Kosten und Gebühren hinzuweisen. Denn nur mit diesen Angaben können die Verbraucherinnen und Verbraucher die tatsächliche wirtschaftliche Last richtig einschätzen. Daran erinnert der Verein für Konsumenteninformation (VKI) in einer aktuellen Aussendung.

Man stelle hier häufig Verstöße fest und müsse immer wieder dagegen vorgehen – derzeit konkret im Falle einer Werbung des deutschen Autoherstellers BMW.

Das Problem

„Wir haben derzeit mehrere Verfahren bezüglich Kredit- und Leasingwerbungen anhängig, bei denen groß mit dem Sollzinssatz oder der monatlichen Rate geworben wird, die Informationen über die sonstigen Kosten und den effektiven Zinssatz werden aber nur irgendwo klein und versteckt oder manchmal sogar gar nicht gegeben“, erklärt Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI.

Beispielsweise habe man jetzt ein Urteil in einem Verfahren gegen BMW erhalten, bei dem BMW in einer Facebook-Werbung nur die Monatsrate, aber keinerlei Informationen über den Zinssatz angeben hatte. „Die Verbraucher mussten erst die Homepage  durchklicken und aktiv suchen, um an die relevanten Informationen zu gelangen. So werden Konsumentinnen und Konsumenten durch niedrige Zahlenangaben angelockt, bekommen aber nicht oder nur erschwert die Informationen, die sie für eine fundierte Entscheidungsfindung brauchen“, meint Gelbmann. „Wir hoffen unsere Verfahren und unsere Aufklärungsarbeit führen dazu, dass die Unternehmen bei Kredit- und Leasingwerbungen in Zukunft besser informieren und so eine faire Situation für die Verbraucherinnen und Verbraucher geschaffen wird. Das wäre für beide Seiten von Vorteil.“

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums unter anderem gegen eine Werbung von BMW geklagt. Das Landesgericht Salzburg bestätigte jetzt die Rechtsauffassung des VKI und entschied, dass BMW gegen die gesetzlichen Vorschriften zur Leasingwerbung verstoßen hat. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

 

Weitere Meldungen:

  1. Rückkauf der Lebensversicherung: Ein Drittel der Beschwerden erfolgreich
  2. VKI: Kein Verlust des Rücktrittsrechts durch Streaming-Start
  3. VKI punktet vor Gericht gegen AGB von Amazon Prime
  4. VKI klagt erfolgreich gegen Gaspreis-Erhöhung