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Business, Recht

Anwaltstarife sollen um bis zu 38 % steigen

©ejn

Wien. Das Justizministerium will die Rechtsanwaltstarife für Standardleistungen um bis zu 38 Prozent erhöhen: Knapp vor Ende der Begutachtungsfrist bricht darum jetzt Wirbel aus.

Die Anhebung ist im Entwurf zum Berufsrechts-Änderungsgesetz (BRÄG) 2020 enthalten und bereits seit einiger Zeit online. Gelten sollen die neuen Tarife ab 1. Jänner 2020.

Bis jetzt stieß der Entwurf auf wenig Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit, beschäftigt er sich doch mit Themen wie der Notariatsordnung u.a. „Gut versteckt auf den letzten Seiten“, wie es der ORF formuliert, sei allerdings auch eine deutliche Anhebung der Anwaltstarife enthalten, die das „Technokratenkabinett“ (es besteht überwiegend aus Juristen) plane.

Geheim ist der Passus allerdings nicht, gleich am Anfang wird das Thema durchaus genannt. Denn dort heißt es: „Ministerialentwurf eines Bundesgesetzes, mit dem die Rechtsanwaltsordnung, die Notariatsordnung, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, das EIRAG, das Notariatsprüfungsgesetz, das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz und das Rechtsanwaltstarifgesetz geändert werden (Berufsrechts-Änderungsgesetz 2020 – BRÄG 2020)“.

Knapp vor Ende der Begutachtungsfrist

Auf der Website des Parlaments finden sich zu dem Entwurf bis jetzt nur eine Stellungnahme, die auf die Erhöhung eingeht: Das Bundesministerium für Öffentlichen Dienst und Sport (Beamtenministerium) sieht durch die Erhöhung tausende Österreicherinnen und Österreicher betroffen, die in eine nicht einvernehmliche Scheidung verwickelt sind. Es wird in dem mit 15. 11. datierten Schreiben eine Gesetzesfolgenabschätzung verlangt.

Dagegen hält die ältere Stellungnahme der Vorarlberger Landesregierung ausdrücklich fest „Keine Einwände“. Sonst tut sich nicht viel in Sachen Begutachtungen – doch spätestens seit dem ORF-Bericht richtet sich jetzt kurz vor dem Ende der Begutachtungsfrist am 20. November 2019 das öffentliche Augenmerk darauf.

So funktionieren Anwaltstarife

Die Anwaltstarife sind in der Berufsordnung der Rechtsanwälte festgelegt. Sie kommen vor allem dort zur Anwendung, wo in einem Verfahren die unterlegene Seite das Honorar des gegnerischen Anwalts bezahlen muss. Entsprechend groß ist der Detailgrad, mit dem sie festgelegt werden.

Rund drei Viertel der Anwaltsleistungen werden freilich nicht nach Tarif, sondern nach Stundensatz oder Pauschale bezahlt, so die Rechtsanwaltskammer, die den Entwurf laut ORF dennoch begrüßt: Immerhin handle es sich um die erste Anhebung seit rund 20 Jahren, sie decke nicht einmal die Inflation ab.

Was jetzt angehoben wird

Im Durchschnitt liegt die Anhebung der Tarife laut den Angaben bei rund 25 Prozent. Allerdings kommt es auf den Einzelfall an:

  • So zeigt sich eine deutliche Anhebung etwa bei der Bemessungsgrundlage (auch „Streitwert“ – je höher die Bemessungsgrundlage, desto höher das Anwaltshonorar) für Besitzstörungsklagen: Sie steigt von 580 auf 800 Euro, also um 37,9 Prozent.
  • Auch Firmenbuch-Streitigkeiten zu Einzelfirmen (bisher 2.180 Euro) werden ab 1. Jänner mit einer Bemessungsgrundlage von 3.000 Euro versehen, ein Plus von 37,6 Prozent.
  • Ein häufiges Thema in der Praxis der Anwälte sind Ehestreitigkeiten: So steigt die Bemessungsgrundlage in „Ehesachen“ von 4.360 auf 6.000 Euro (plus 37,6 %).

Ein ähnliches Bild zeigt sich auch bei verschiedenen Strafsachen. Es wird aber keineswegs jeder Tarif zweistellig angehoben: So gilt etwa für Firmenbuch-Streitigkeiten bei Rechtsformen wie der GmbH künftig eine Bemessungsgrundlage von 15.000 statt bisher 14.530 Euro, das ist ein Plus von lediglich 3,2 Prozent.

Generell scheint es die prozentuell größten Anhebungen vor allem bei kleineren Tarifen zu geben. Die Anwaltskammer wünscht sich laut dem Bericht jedenfalls künftig häufigere, und dafür kleinere Tarifanpassungen, wie es sie bei den meisten Berufsgruppen gibt.

Die österreichischen Anwaltskammern bzw. ihre Dachorganisation ÖRAK (Anwaltskammertag) geben hier nähere Informationen zur Berechnung des Anwaltshonorars.

 

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