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Business, Recht, Steuer, Tools

SV schreibt künftig ins elektronische Postfach

Wien. In Österreich wird die verpflichtende elektronische Zustellung eingeführt: Die eZustellungNEU enthält künftig auch die Schreiben der Sozialversicherung.

Ab 1. Dezember 2019 gelten in Österreich neue gesetzliche Regeln zur elektronischen Zustellung: Die kommende Vereinheitlichung betrifft auch das digitale „SV-Postfach“, das die Österreicher im elektronischen System der Sozialversicherung haben.

Wie die Sozialversicherungen derzeit in Klienteninfos mitteilen, bedeutet das konkret ab 1.12.2019 Folgendes:

  • Wer eine elektronische Zustellung erhält, bekommt nach wie vor eine Benachrichtigung an die im alten System der SV angegebene Mailadresse.
  • Der Link in der Mail führt dann allerdings künftig nicht mehr ins SV-Postfach, sondern zur Anmeldeseite für neue, das gesetzlich vorgesehene Anzeigemodul (dort „Mein Postkorb“ genannt).
  • Die Benutzerdaten werden automatisch übernommen, nicht allerdings Zustellungen vor dem 1. Dezember 2019: Diese bleiben nur im alten SV-Postfach einsehbar, das ab diesem Zeitpunkt sozusagen nur noch Archivfunktionen hat.

Für Unternehmen ist die neue eZustellung Pflicht

Wichtig ist die neue, vereinheitliche elektronische Kommunikation mit der öffentlichen Hand vor allem für Unternehmen: Ab 1. Jänner 2020 sollen Unternehmen amtliche Mitteilungen nämlich nur mehr elektronisch erhalten – die „eZustellungNEU“ macht es möglich.

Was allerdings das Gefahrenpotenzial birgt, wichtige Behörden-Nachrichten zu übersehen. Denn prinzipiell sind ab dem genannten Datum auch alle Unternehmen zur Teilnahme an diesem Prozess verpflichtet.

 

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