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Bildung & Uni, Business, Recht

Parlament: Asylwerbende in der Lehre, Subventionsbetrug und mehr

Parlament. Asylwerbende in der Lehre sollen bleiben dürfen: Dafür könnte der Nationalrat bald grünes Licht geben. Auch ein Straftatbestand EU-Subventionsbetrug kommt.

Für eine bestimmte Personengruppe von AsylwerberInnen, die sich in einem laufenden Asylverfahren befinden, wurde im Budgetausschuss des Nationalrats jetzt eine denkbare Lösung gefunden, die ihnen den Lehrabschluss in Österreich im Falle einer künftigen negativen Asylentscheidung ermöglicht.

Die Regelung soll für jene Asylwerbenden gelten, die ihr Lehrverhältnis vor dem 12. September 2018 begonnen haben. Bis zu diesem Tag war es aufgrund eines Erlasses des Sozialministeriums möglich, Beschäftigungsbewilligungen für die Absolvierung der Lehre zu erhalten. Laut Innenminister Wolfgang Peschorn sind 786 Personen betroffen.

Der Fahrplan

Der ÖVP-Antrag wurde von SPÖ, Grünen und Neos mitgetragen, berichtet die Parlamentskorrespondenz. Die Details, insbesondere bezüglich möglicher Fristen sollen allerdings noch bis zur nächsten Plenarsitzung am 11. Dezember 2019 ausverhandelt werden.

SPÖ und Neos übten trotz Zustimmung Kritik. Den Neos geht die Regelung nicht weit genug, sie wollten für die betroffenen asylwerbenden Lehrlingen die Möglichkeit der dreimaligen Verlängerung des Aufenthaltstitels schaffen, konnten sich mit ihrem Vorstoß aber nicht durchsetzen.

Die FPÖ lehnt das Gesetz grundsätzlich ab. Aus Sicht der FPÖ-Abgeordneten Peter Wurm und Philipp Schrangl werde mit der Schaffung einer Möglichkeit zur Absolvierung des Lehrabschlusses für AsylwerberInnen trotz negativen Asylbescheids ein völlig falscher Weg beschritten. Keinesfalls sollte man auf diesem Wege das Asylrecht umgehen können oder über die Hintertür aushebeln, meinten sie.

Frist zur Ausreise soll erst nach Lehrabschluss zu laufen beginnen

Der Antrag wurde von Karl Mahrer eingebracht, einem ehemaligen Polizeigeneral und heutigen Sicherheitssprecher der ÖVP (Antragsteller war also nicht sein Parteikollege Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer, wie mancherorts irrtümlich berichtet wurde. Allerdings befürwortet die Wirtschaftskammer das Thema bereits seit einiger Zeit, Anm. d. Red.).

Mahrers Antrag hat konkret eine Änderung des Fremdenpolizeigesetzes zum Inhalt, die unmittelbar nach Kundmachung in Kraft treten soll. Im wirtschaftlichen Interesse der Ausbildungsbetriebe wird dadurch jenen Asylwerbenden, die sich einerseits seit spätestens 12. September 2018 in einem ununterbrochenen Lehrverhältnis und andererseits in einem noch laufenden Asylverfahren befinden, ermöglicht, die begonnene Lehre auch bei einer später folgenden amtlichen Rückkehrentscheidung in Österreich abzuschließen.

  • Konkret ist vorgesehen, dass die (grundsätzlich 14-tägige) Frist zur freiwilligen Ausreise abgelehnter AsylwerberInnen erst nach Ende des Lehrverhältnisses bzw. nach erfolgter Lehrabschlussprüfung zu laufen beginnt, spätestens jedoch nach Ablauf von vier Jahren seit Lehrbeginn.
  • Für straffällig gewordene Asylwerbende, oder jene, die im Rahmen des Asylverfahrens ihre Identität zu täuschen versucht haben, soll das Gesetz keine Anwendung finden.
  • Da es sich um eine Stichtagsregelung handelt, ist ein Außerkrafttreten der Bestimmung mit Ablauf des 12. Septembers 2022 festgelegt.

Keine Mehrheit fand im Ausschuss ein Vorschlag der Neos zum selben Thema. Sie hätten eine Änderung des Asylgesetzes vorgeschlagen, wonach ein Aufenthaltstitel während des Lehrverhältnisses drei Mal verlängert werden könnte.

EU-Subventionsbetrug, Kopftuch an den Schulen, 110kV-Leitungen und mehr

Thema im Budgetausschuss war auch die Korruptionsbekämpfung. So sollen Subventionsbetrug und Förderungsmissbrauch mit EU-Geldern als neue Tatbestände Eingang in das Strafgesetzbuch finden. Die Abgeordneten beschlossen im Budgetausschuss einstimmig entsprechende Ergänzungen zum StGB und schickten damit die erste Regierungsvorlage der neuen Gesetzgebungsperiode ins Nationalratsplenum.

Auf der umfangreichen Tagesordnung der Sitzung stand auch eine Reihe von Entschließungsanträgen, deren Themenpalette vom Kopftuch an den Schulen über die Pflege bis hin zu den 110kV-Leitungen reichte. Die Initiativen wurden durchwegs mit Stimmenmehrheit vertagt.

Zu den vielfältigen Themen, die im Budgetausschuss behandelt wurden (nachdem eine Reihe von Fachausschüssen noch nicht eingerichtet ist), gehörte auch der Klimaschutz. Auf der Tagesordnung stand die Forderung der SPÖ nach Einsetzung eines Klimaschutzrats. Dieser wurde vertagt. Erneut behandelt und ein weiteres Mal vertag wurde die SPÖ-Initiative, mit der ab 2020 eine Klimaschutzmilliarde für Umweltinvestitionen gesichert werden soll.

In die Warteschleife verwiesen wurden auch Gesetzesinitiativen der FPÖ, mit denen sie verpflichtende Volksabstimmungen sowie budgetäre Mittel für das Bundesheer sicherstellen will. Mit einer Vertagung endete auch die Behandlung von zwei weiteren FPÖ-Entschließungsanträgen. Ihre Anliegen sind der Erhalt von Trafiken und Gastronomie sowie die Verlängerung der Grenzkontrollen zu Slowenien und Ungarn.

 

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