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Business, Recht

VKI erwirkt Urteil gegen A1-Hotline

Mobilfunker. Der VKI hat A1 wegen Kosten geklagt, die Kunden beim Anruf der „Georg“-Hotline entstanden sind. Das Handelsgericht Wien gab dem VKI nun recht.

Die Hotline müsse nämlich auch für Internetkunden zum Grundtarif erreichbar sein und inkludierte Freiminuten hätten auch für die „Georg“-Helpline zu gelten, so das Handelsgericht Wien laut Verein für Konsumenteninformation (VKI).

Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die kostenpflichtige „Georg“-Hotline wurde seitens A1 bereits vor einiger Zeit eingestellt.

 

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