Mobilfunker. Der VKI hat A1 wegen Kosten geklagt, die Kunden beim Anruf der „Georg“-Hotline entstanden sind. Das Handelsgericht Wien gab dem VKI nun recht.
Die Hotline müsse nämlich auch für Internetkunden zum Grundtarif erreichbar sein und inkludierte Freiminuten hätten auch für die „Georg“-Helpline zu gelten, so das Handelsgericht Wien laut Verein für Konsumenteninformation (VKI).
Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die kostenpflichtige „Georg“-Hotline wurde seitens A1 bereits vor einiger Zeit eingestellt.