Konsumentenschutz. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat gegen eine „Ohne Zinsen“-Werbekampagne von Hyundai geklagt. Das OLG Wien gab dem VKI jetzt recht.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Hyundai Import GmbH wegen einer Werbekampagne mit den Aussagen „0%-Finanzierung“ und „ohne Zinsen“ geklagt, da er die Werbung als irreführend und als Verstoß gegen das Verbraucherkreditgesetz gewertet hatte.
Die Hyundai Import GmbH hatte den Kauf eines Autos, bei dem zwei Drittel des Kaufpreises erst zu einem späteren Zeitpunkt zu zahlen waren, mit „0%-Finanzierung“ und „ohne Zinsen“ beworben. Tatsächlich soll der effektive Jahreszinssatz aber rund 1 Prozent betragen haben, da eine Bearbeitungsgebühr verlangt wurde.
Keine ausreichenden Hinweise
In dem vom VKI beanstandeten Radiospot soll auf die anfallenden Kosten nicht hingewiesen worden sein und auf der Homepage von Hyundai seien die Bearbeitungsgebühr und der effektive Jahreszinssatz zwar angegeben worden, aber „nicht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem groß hervorgehobenen Blickfang dargestellt. Der effektive Jahreszinssatz ist bei Werbungen für Kreditgeschäfte aber klar, deutlich und auffallend anzugeben, um Konsumenten über die tatsächliche wirtschaftliche Belastung zu informieren, die bei einem allfälligen Vertragsabschluss auf sie zukommt“, so Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI.
„In der Radiowerbung war überhaupt keine Rede von zusätzlichen Kosten. Wenn ein Unternehmer mit ,0%‑Finanzierung‘ und ,ohne Zinsen‘ wirbt, erwarten die Konsumenten, dass sie tatsächlich nur den kreditierten Kaufpreis zu zahlen haben und keine sonstigen Kosten hinzukommen“, so Gelbmann.
Das Oberlandesgericht (OLG) Wien schloss sich der Meinung des VKI an und urteilte, dass die Werbung rechtswidrig ist. Das Urteil ist rechtskräftig.