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Business, Recht

CoV: Private Treffen nur noch mit maximal 6 Personen

©ejn

Corona-Krise. Ab 23.10.2020 sind private Treffen nur noch bis maximal 6 Personen erlaubt. Für öffentliche Veranstaltungen gibt es neue Obergrenzen und Maskenpflicht.

Die neue Regel gilt laut Ankündigung der Bundesregierung für alle außerberuflichen Zusammenkünfte – laut Bundeskanzler Kurz vom gemeinsamen Essen im Restaurant über Yogakurs und Tanzschule bis zu Geburstagsfeiern und Hochzeiten. Ausgenommen sind nur Begräbnisse.

Zuletzt waren die Regeln mit 21. September 2020 deutlich verschärft worden.

Die neuen Regeln

Konkret liegt die Obergrenze ab Freitag 0 Uhr bei sechs (erwachsenen) Personen in Innenräumen und und 12 Personen im Freien. Nicht direkt betroffen sind berufliche Treffen und Veranstaltungen, allerdings gelten hier bereits strenge Sicherheitsauflagen.

Zuletzt war die Mehrzahl der Infektionen mit dem Coronavirus im privaten Bereich aufgetreten. Seither kontrolliert die Polizei verstärkt die Einhaltung der Maßnahmen. Laut Innenminister Karl Nehammer soll es verschärfte Kontrollen auch zu den neuen Obergrenzen geben. Im öffentlichen Raum – wozu beispielsweise auch Vereinslokale gehören – könne man dies auch tun, so die Regierung. In Privatwohnungen sei dies rechtlich meist nicht möglich, man appelliere aber an die Bevölkerung, auch hier die neuen Obergrenzen einzuhalten.

Erneut verschärft werden auch die Regeln für öffentliche Veranstaltungen, von Kultur über Theater und Konzerte bis Sport: Diese dürfen künftig maximal 1.000 Menschen „indoor“ bzw. 1.500 Menschen „outdoor“ umfassen. Die Sitzplätze müssen fix zugewiesen sein, es muss während der Veranstaltung ständig Mund-Nasen-Schutz getragen werden, und Bewirtung ist untersagt. Weiters müssen die Veranstaltungen der Behörde gemeldet werden.

 

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