Wien. Die Lockdowns der Corona-Krise haben die Zahl der Nachbarschaftsstreitigkeiten steigen lassen, so die D.A.S. Rechtsschutzversicherung.
Die häufigsten diesbezüglichen Anfragen bei Rechtsschutzversicherer D.A.S. drehten sich um das Thema Lärmbelästigung, um Beschwerden über die Grenze wachsender Pflanzen sowie Geruchsbelästigungen, heißt es.
Fast ein Viertel aller Österreicher hat laut dem Rechtsschutzversicherer Probleme mit den Nachbarn. Corona und die dazugehörigen Lockdowns sollen die Situation noch weiter verschärft haben. Bei der D.A.S. Rechtsschutz AG mehren sich seit Ausbruch der Pandemie die Kundenanfragen wegen diesbezüglicher Streitigkeiten: „Die Nachbarschaftsprobleme drehen sich häufig um das Thema Lärm. Das ist auch kein Wunder; immerhin verbringen Menschen pandemiebedingt mehr Zeit zu Hause, nutzen häufiger Homeoffice oder müssen ihre Kinder im Homeschooling unterstützen“, so Johannes Loinger, Vorsitzender des D.A.S. Vorstandes.
Die fünf häufigsten Gründe für Rechtsprobleme mit Nachbarn sind laut D.A.S.:
- Lärm
- Über die Grenze wachsende Bäume, Äste und Pflanzen
- Essensgerüche
- Besitzstörungen
- Beleidigungen, Drohungen und üble Nachreden
Besitzstörungsklage gegen Belästigungen
Das Nachbarrecht biete laut Loinger grundsätzlich die Möglichkeit, gegen Störungen vorzugehen und diese gerichtlich durch eine Besitzstörungsklage zu untersagen. „Dafür ist es aber notwendig, dass diese sogenannten Immissionen, also beispielsweise der Lärm oder der Geruch, das ortsübliche Maß überschreiten und zusätzlich die ortsübliche Benützung des eigenen Grundstücks oder der Wohnung wesentlich beeinträchtigt ist. Abgezielt wird immer auf das Empfinden eines Durchschnittsmenschen“, so Loinger.
Entscheidend für die Ortsüblichkeit sind zum Beispiel die Intensität der Immission, die Tageszeit und die Dauer der Einwirkung.
Dialog statt Gericht
Die Pflege guter Beziehungen zu den Nachbarn zahlt sich laut Loinger oftmals aus: „Wenn Sie eine Immobilie neu beziehen, dann stellen Sie sich doch bei ihren Nachbarn vor und geben Sie diesen auch gleich Ihre Telefonnummer. So kann man sich miteinander austauschen, wenn etwas nicht passt und muss vielleicht gar nicht den Weg vor Gericht gehen.“
Konflikte könne man auch vermeiden, indem man seine Feiern im Vorfeld ankündigt und um Verständnis bittet, so Loinger. „Falls es doch zu Konflikten kommt, empfehlen wir unseren Kunden immer zuerst persönlich mit ihren Nachbarn zu reden, und zu versuchen, den Konflikt alleine zu klären. Viele Personen reagieren sehr wütend, wenn sie merken, dass man einen Anwalt eingeschaltet hat. Wir stehen unseren Kunden schon in dieser Phase für alle Fragen zur Verfügung und helfen mit unseren außergerichtlichen RechtsService-Leistungen weiter“, so Loinger.
Sind die Fronten verhärtet, könne auch eine Mediation als Konfliktlösung in Betracht gezogen werden.
Gang vor Gericht als letzte Möglichkeit
Da der Weg vor Gericht langwierig und teuer ist, sollte er laut Loinger das letzte Mittel der Wahl sein: „Merkt man, dass ohne rechtlichen Beistand nichts mehr geht, dann ist es Zeit für juristische Unterstützung durch einen Anwalt oder die Rechtsschutzversicherung. Die erfahrenen Juristen können einem dann sagen, was am besten zu tun ist und ob eine Besitzstörungsklage Sinn macht“, so der Vorstandsvorsitzende.