Digitalisierung. Die neue Regierungsvorlage zum TKG erleichtert den Breitbandausbau deutlich, so die Provider-Vereinigung ISPA.
„Es freut uns sehr, dass unsere umfassende Kritik am Ministerialentwurf ernst genommen wurde. Insbesondere im Bereich der Leitungsrechte sind zahlreiche Verbesserungen vorgenommen worden“, so ISPA Präsident Harald Kapper zur heute beschlossenen Regierungsvorlage des TKG 2021.
Damit würden gute Rahmenbedingungen geschaffen, um den Breitbandausbau in den nächsten Jahren zu gewährleisten und voranzutreiben. Die Ausgestaltung der Leitungsrechte sei entscheidend für den Ausbau der Internet-Infrastruktur. Sie regeln, unter welchen Voraussetzungen beispielsweise neue Glasfaserleitungen unter Feldern oder Straßen vergraben werden können, gerade auch um ländliche Gebiete besser zu erschließen.
- Die ISPA begrüßt konkret, dass es, anders als im Ministerialentwurf vorgesehen, nun keine Verpflichtung zur Mitbenützung von bestehenden Leitungen auf öffentlichem Gut, wie z.B. Straßen, gibt.
- Auch dass sich die Haftung der Grundstücksbesitzer für Schäden an verlegten Leitungen nun an den allgemeinen zivilrechtlichen Bestimmungen orientieren wird, sei eine wesentliche Verbesserung zum Entwurf. Damit gestalte sich der Breitbandausbau für Internetprovider erheblich einfacher.
- Das neue Standortrecht für Antennentragemasten sei im Sinne des 5G-Ausbaus ebenfalls äußerst positiv zu bewerten. Hierdurch werde der rasche 5G Ausbau in den Regionen erheblich verbessert.
- Leider sehe die Regierungsvorlage immer noch eine verschuldensunabhängige Haftung für Folgeschäden durch die Leitungsverlegung, wie etwa Ernteausfälle, vor. Damit bleibe für Netzbetreiber nach wie vor ein nicht unerhebliches Kostenrisiko bestehen, welches diese nicht einmal durch sorgfältige Planung vermeiden könnten.
Keine politische Unsicherheit bei Netzlieferanten?
Auch die Kriterien zur Bestimmung von Hochrisikolieferanten werden von der ISPA begrüßt, da sich diese nun nicht mehr an vagen, politischen Parametern orientieren würden. „Netzsicherheit wird nun ausschließlich anhand technischer Kriterien beurteilt“, freut sich Kapper, dass auch diese Bedenken an der Verfassungskonformität der Bestimmung in der aktuellen Regierungsvorlage aufgegriffen wurden.
Lösung für Netzsperren gefordert
Trotzdem zeigt sich der österreichische Providerverband nicht wunschlos glücklich mit der Regierungsvorlage: Für Netzsperren gebe es auch in der aktuellen TKG-Regierungsvorlage weiterhin keine Lösung.
Der Hintergrund: Seit vielen Jahren werden die österreichischen Anbieter in einen Streit zwischen Webseiten-Betreibern und Rechteinhabern hineingezogen und zur Sperre von angeblich strukturell rechtsverletzenden Webseiten verpflichtet, sehen das aber eigentlich nicht als ihre Aufgabe an. Für die betroffenen Unternehmen bestehe keine Möglichkeit, sich rechtskonform zu verhalten, ohne entweder das Risiko einer Verwaltungsstrafe oder die Prozesskosten für ein Zivilverfahren zu tragen.
Die ISPA fordert daher weiterhin die Einrichtung eines Verfahrens bei einer unabhängigen Verwaltungsbehörde (etwa der Telekom-Control-Kommission TKK). Sie vertritt nach eigenen Angaben rund 220 (Unternehmens-)Mitglieder aus Bereichen wie Access, Content und Services.