Größtes Gericht. Katharina Lehmayer ist die erste Präsidentin des Oberlandesgerichtes Wien, zuständig für rund 3.000 Justiz-Mitarbeiter. Erich Dietachmair übernimmt die Leitung des Oberlandesgerichtes Linz.
Mit Anfang November 2021 stehen zwei Oberlandesgerichte unter neuer Leitung, teilt das Justizministerium mit: Katharina Lehmayer, zuletzt Präsidentin des Oberlandesgerichtes Linz, übernimmt als erste Frau die Leitung des Oberlandesgerichtes Wien und damit des größten Gerichtssprengels in Österreich (mehr als 3.000 Mitarbeiter*innen). Lehmayer folgt in ihrer neuen Position auf Gerhard Jelinek, der sich in den wohlverdienten Ruhestand verabschiede. Die freigewordene Leitungsposition am Oberlandesgericht Linz übernimmt Erich Dietachmair.
Justizministerin Alma Zadić gratuliert in einer Aussendung beiden zu ihren neuen Funktionen und bedankt sich bei Gerhard Jelinek „für die professionelle Zusammenarbeit und das große Engagement für die Justiz in den Jahren seiner Tätigkeit“ an der Spitze des OLG Wien.
Die beiden Neuernannten
Katharina Lehmayer begann ihre Justizlaufbahn im Jahr 1990 als Richterin am Bezirksgericht Döbling und wechselte 1999 in den Linzer Sprengel. Seit 2008 ist sie dort in unterschiedlichen Leitungsfunktionen tätig, zuerst am Landesgericht, später (ab 2016) am Oberlandesgericht Linz. Sie gelte als erfahrene Richterin und teamorientierte Präsidentin, die mit Mut und Einsatz- und Innovationsbereitschaft den Oberlandesgerichtssprengel Linz in den letzten fünf Jahren geführt habe.
Dr. Erich Dietachmair trat 1987 in den Justizdienst als Richter des Landesgerichtes Wels ein und übte diese Funktion bis zu seinem Wechsel an das Oberlandesgericht Linz im Jahr 1999 aus. Knapp 10 Jahre war er am Oberlandesgericht, unter anderem als Mitglied des Personalsenats sowie in diversen Leitungsfunktionen, tätig. 2009 übernahm er das Amt des Präsidenten des Landesgerichtes Steyr.
Dietachmair verfüge durch seine Tätigkeit als Richter für Zivil- und Strafrecht sowie als Rechtsmittelrichter über umfangreiche Erfahrung in wesentlichen Sparten der Rechtsprechung und sei durch seine Zeit am Oberlandesgericht auch mit den Bereichen der Justizverwaltung umfassend vertraut.