Wien. Der erste Gesetzesentwurf zur geplanten Impfpflicht liegt vor. Es soll eine Schonfrist von eineinhalb Monaten geben, ab 15. März wird gestraft.
Laut ORF, Kurier sowie weiteren Medien ist aktuell eine Strafhöhe von 600 Euro vorgesehen – und zwar regelmäßig, solange die betreffende Person die Impfflicht nicht erfüllt hat. Demnach soll die Strafe alle drei Monate zu bezahlen sein. Die Regierung hat im Vorfeld angekündigt, die endgültige Ausgestaltung der Impfpflicht ausgiebig diskutieren zu wollen. Am Prinzip will sie aber nicht rütteln lassen: Grundsätzlich gilt die Impfpflicht für alle. Ausgenommen sind nur Personen unter 14 Jahren, Schwangere und Genesene (in den ersten 6 Monaten).
Nur wer aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden kann, soll ausgenommen sein. Anzunehmen ist, dass die betreffenden Gründe schwerwiegend sein müssen, der Entwurf sieht ein ärztliches Attest vor.
Zuerst mahnen, dann strafen
Der Start der Impfpflicht folgt einem bei neuen Strafen häufig angewandten Muster: Dennach startet die Impfpflicht zwar mit Februar 2022, die ersten Strafen soll es aber erst ab Mitte März 2022 geben, geht aus dem Entwurf hervor. In der Zeit davor werden alle Betroffenen schriftlich aufgefordert, der Impfpflicht nachzukommen. Auch bei der Einführung von 3G am Arbeitsplatz war den Strafen eine Zeit der Ermahnungen vorangegangen.
Per Verordnung kann das Gesundheitsministerium laut Entwurf übrigens Personengruppen definieren, die geringere Strafen bezahlen müssen. Die eingenommenen Gelder sollen zur Finanzierung von Krankenanstalten dienen. Wie aus dem Entwurf ebenfalls hervorgehe, bedeutet Impfpflicht konkret drei Stiche: Erst-, Zwei- und Drittimpfung mit entsprechenden Abständen und innerhalb von 270 Tagen.
Laut Kleiner Zeitung wünscht Arbeitsminister Martin Kocher sich eine Weiterführung der aktuellen 3G-Regel am Arbeitsmarkt auch in den Zeiten der Impfpflicht. Immerhin gebe es Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, heißt es.