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Neue Regeln für die Rot-Weiß-Rot-Karte

©ejn

Frische Fachkräfte. Änderungen bei der Rot-Weiß-Rot-Karte machen den Zugang einfacher: Der Mindestverdienst wird etwas reduziert, Projektarbeit stark erleichtert, eine eigene Plattform hilft bei den Anträgen und mehr.

Vorgesehen ist in dem Regierungsentwurf unter anderem, das Verfahren für die Anwerbung ausländischer Fachkräfte zu erleichtern, das Service für die Antragsteller*innen zu verbessern und die Zulassungskriterien – etwa in Hinblick auf die Mindestentlohnung und die Sprachkenntnisse – zu lockern. Zudem soll die Digitalisierung des Verfahrens weiter vorangetrieben werden, berichtet die Parlamentskorrespondenz.

Die Regeln werden lockerer

  • Konkret soll künftig etwa eine Mindestentlohnung von 50% der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage (zuzüglich Sonderzahlungen) ausreichend sein, um Zugang zu einer Rot-Weiß-Rot-Karte zu erhalten. Das wäre für 2022 ein monatlicher Bruttolohn von 2.835 €. Derzeit gilt dies nur für jüngere Beschäftigte bis zu einem Alter von 30 Jahren. Älteren Beschäftigten sind 60% der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage zu zahlen.
  • Gänzlich beseitigt werden soll die Mindestentlohnung für Studienabsolvent*innen, ihr Entgelt muss aber dem ortsüblichen Gehalt inländischer Studienabsolvent*innen mit vergleichbarer Tätigkeit und Berufserfahrung entsprechen.
  • Weiters werden mit der Novelle Englischkenntnisse besser bewertet und Deutschkenntnissen gleichgestellt, sofern die Sprache im Unternehmen Englisch ist.
  • Auch bei der Anerkennung von Berufserfahrungen sind Verbesserungen in Aussicht genommen. Sprachzeugnisse und andere Nachweise sollen länger gelten und während eines Verfahrens nicht neuerlich vorgelegt werden müssen.
  • Überdies kommt es zu Erleichterungen bei der Antragstellung für Familienangehörige. Die Senkung des notwendigen Stammkapitals von 50.000 € auf 30.000 € soll Hürden für ausländische Start-up-Gründer*innen reduzieren.
  • Eine neue Sonderregelung wird mit dem Gesetzentwurf für Projektmitarbeiter*innen geschaffen. Demnach sollen besonders qualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten, die lediglich für die Durchführung zeitlich befristeter Projekte nach Österreich geholt werden sollen, eine befristete Beschäftigungsbewilligung für längstens sechs Monate erhalten. Gedacht ist dabei etwa an IT-Spezialist*innen, wie in den Erläuterungen angemerkt wird.

Dauerhafter Arbeitsmarktzugang für Stamm-Saisonniers

Zudem sollen registrierte Stamm-Saisonniers, die zumindest zwei Jahre lang jeweils mehr als sieben Monate in Tourismusbetrieben oder in der Landwirtschaft Saisonarbeit geleistet haben, einen dauerhaften Arbeitsmarktzugang erhalten, ungeachtet ihres Alters oder ihrer Qualifikation. Voraussetzung sind ausreichende Deutschkenntnisse auf A2-Niveau und das Angebot eines unbefristeten Arbeitsvertrags. Damit können etwa Saisonbetriebe, die auf Ganzjahresbetrieb umgestellt haben, ihre Stamm-Saisonarbeitskräfte in ein Dauerarbeitsverhältnis übernehmen, wird in den Erläuterungen festgehalten.

Da Kartenwerber*innen und Arbeitgeber*innen bei der Antragstellung und Abwicklung von Verfahren zur Erlangung einer Rot-Weiß-Rot-Karte derzeit oft überfordert sind, wie das Arbeitsministerium anmerkt, sollen sie sich künftig an eine eigens dafür eingerichtete Plattform der Austrian Business Agency (ABA) mit dem Namen „Work in Austria“ wenden können. Diese soll mehrsprachige Information und gezielte Beratung sowie Unterstützung bei Antragsverfahren anbieten.

Adaptierte Regelungen für die „Blaue Karte EU“

Darüber hinaus wird mit dem Gesetzentwurf eine neue EU-Richtlinie umgesetzt, deren Ziel es ist, die innereuropäische Mobilität von hochqualifizierten Arbeitskräften aus Drittstaaten zu erweitern. Dabei geht es etwa um vereinfachte Behördenverfahren für Inhaber*innen einer sogenannten „Blauen Karte EU“, die ihren Arbeitgeber wechseln oder von einem anderen EU-Land nach Österreich ziehen wollen. Zudem wird für bestimmte hochqualifizierte Tätigkeiten in der Informations- und Kommunikationstechnologie künftig kein Hochschul- oder Fachhochschulabschluss mehr benötigt. Auch was die Gehaltsschwelle betrifft, haben sich die Vorgaben der EU geändert.

Arbeitsvermittlern werden die Zügel gelockert

  • Schließlich will die Regierung einen aus dem Jahr 2002 stammenden Gesetzespassus ersatzlos streichen, der privaten und gemeinnützigen Arbeitsvermittlungen die Vermittlung von Drittstaatsangehörigen nur in Ausnahmefällen erlaubt, etwa wenn die Betroffenen bereits einen unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt haben.
  • Außerdem werden auf Anregung des Finanzministeriums die Befugnisse des Amts für Betrugsbekämpfung und seiner Organe hinsichtlich gerichtlich strafbarer Tatbestände im Bereich der Ausländerbeschäftigung erweitert.

Jetzt bereits 66 Mangelberufe

Begründet wird die Gesetzesinitiative mit dem zunehmenden Fachkräftemangel in Österreich und einem intensivierten internationalen Wettbewerb um qualifizierte Arbeitskräfte. So waren den Erläuterungen zufolge in Österreich im Jahr 2016 lediglich acht Berufe als Mangelberufe definiert, während die aktuelle Fachkräfteverordnung bereits eine Liste von 66 bundesweiten und zusätzlich 59 regionalen Mangelberufen umfasst.

Man müsse vermeiden, dass sich der Fachkräftemangel in einer exportorientierten Volkswirtschaft wie Österreich zu einem echten Wachstumshemmnis und Standortnachteil entwickele, betont das zuständige Arbeitsministerium. Zur Umsetzung des Vorhabens müssen unter anderem das Ausländerbeschäftigungsgesetz und das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz geändert werden.

 

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