Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Business, Politik, Recht

So funktioniert die neue Strompreisbremse

©ejn

Wien. Der Gesetzesentwurf zur Strompreisbremse hat den Nationalrat erreicht: Er wird schlagend, wenn sich der Preis zwischen 10 und 40 Cent pro Kilowattstunde bewegt.

Aufgrund der Teuerung haben ÖVP und Grüne unter dem Titel „Strompreisbremse“ einen Gesetzesentwurf für eine befristete Stromkostenförderung für Haushalte vorgelegt, berichtet die Parlamentskorrespondenz.

So funktioniert die Strompreisbremse

  • Konkret sollen durch einen Stromkostenzuschuss bis zu 2.900 kWh Strom pro Jahr für Haushaltskund*innen vom Bund gestützt werden. Bei einem geringeren Jahresverbrauch als 2.900 kWh verfällt der Anspruch auf die nicht genutzte förderbare Strommenge, es wird also nur der tatsächliche Verbrauch gefördert. Für größere Haushalte, in denen mehr als drei Personen hauptgemeldet sind, ist laut Vorlage ein Zusatzkontingent vorgesehen.
  • Die Förderung soll von 1. Dezember 2022 bis 30. Juni 2024 automatisiert über den Stromlieferanten zur Anwendung kommen und greifen, wenn der Strompreis gemäß dem jeweiligen Stromlieferungsvertrag des Haushalts den unteren Schwellenwert von 10 Cent/kWh übersteigt.
  • Jener Preisanteil, der über 10 Cent/kWh liegt, soll bis zu einem oberen Schwellenwert von 40 Cent/kWh bezuschusst werden. Über 40 Cent/kWh hinausgehende Preise sollen maximal mit der Differenz zwischen den beiden Schwellenwerten, also mit 30 Cent/kWh, gestützt werden.
  • Zusätzlich gibt es für einkommensschwache Haushalte auch einen Netzkostenzuschuss, und zwar im Zeitraum zwischen 1. Jänner 2023 und 30. Juni 2024. Abgestellt wird dabei in der Zuerkennung auf die Befreiung von der GIS-Gebühr. Gewährt werden soll der Netzkostenzuschuss in einer Höhe von 75% der reinen vom Netzbetreiber zu verrechnenden Systemnutzungsentgelte ohne sonstige Leistungen. Die jährliche Höhe des Netzkostenzuschusses ist mit 200 € begrenzt und wird ebenso wie der Stromkostenzuschuss bei kürzeren Zeiträumen aliquotiert gedeckelt.

Die Stellschrauben und die Kosten

Die Werte des Stromkostenzuschusses sollen außerdem durch Verordnung der Umweltministerin im Einvernehmen mit dem Finanzminister angepasst werden können, wenn nicht mehr zu gewährleisten ist, dass die Kostenbelastung von Haushaltskund*innen für ein leistbares Strom-Grundkontingent in einem ausreichenden Ausmaß verringert wird, heißt es weiter.

Für die Stromkostenzuschüsse und Netzkostenzuschüsse sollen laut Entwurf für das Jahr 2023 rund 2,73 Mrd. € und für das Jahr 2024 rund 1,09 Mrd. € budgetiert werden. Bei Bereitstellung der Mittel ist den Erläuterungen zufolge auch das genannte Zusatzkontingent für größere Haushalte zu berücksichtigen.

Stromkostenzuschuss und Netzkostenzuschuss soll nach Ende des Förderungszeitraumes evaluiert werden, insbesondere im Hinblick darauf, ob die Lieferanten Preisanpassungen vorgenommen haben, die in einem Alternativszenario ohne Stromkostenzuschuss unterblieben wären.

Weitere Meldungen:

  1. Produktpiraterie: Zöllner schnappen viel mehr Produkte
  2. Tourismus-Akzeptanz in Österreich wird jetzt dauerhaft gemessen
  3. „Mogelpackungen“ im Parlament: Wenig konkrete Pläne für Gesetz
  4. Flexible Kapitalgesellschaft: Buchpräsentation im Parlament