Berufshaftpflicht. Die Mindest-Versicherungssumme für gewerbliche Vermögensberater wird per Gesetz an die Inflation angepasst: Der Zuschlag beträgt laut Höher Insurance Services 20,3%.
Mit 15.01.2023 erfolgt die vom Gesetz alle fünf Jahre vorgesehene Anpassung der Mindestversicherungssumme in der Berufshaftpflichtversicherung für gewerbliche Vermögensberater, heißt es in einer Aussendung: Die daraus resultierende Erhöhung von 20,3% orientier sich an der Berechnungsmethode zur Berufshaftpflichtversicherung für Versicherungsvermittler. Gewerblichen Vermögensberatern werde die Abklärung beim Haftpflichtversicherer, ob und unter welchen Konditionen die Anpassung der Versicherungssummen im Vertrag durchgeführt wird, empfohlen.
Die Anpassung
Gemäß § 136a Abs 12 GewO 1994 hat die Mindestversicherungssumme der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, welche zur Ausübung des Gewerbes der gewerblichen Vermögensberatung vorgeschrieben ist, alle fünf Jahre angepasst zu werden.
Ausgehend von den von Eurostat veröffentlichten Änderungen des Europäischen Verbraucherpreisindex, ergeben sich laut Höher Insurance Services somit folgende neue Mindestversicherungssummen für die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung von gewerblichen Vermögensberatern: 1.574 090 Euro für jeden einzelnen Schadensfall und 2.361.135 Euro für alle Schadensfälle eines Jahres. Die Anpassung der Mindestversicherungssumme in der Berufshaftpflichtversicherung für selbstständige Versicherungsvermittlung erfolge in Kürze.