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Business, Motor, Recht

VW-Sammelklagen: VKI will 20%, Gericht bewilligt nur 4%

©ejn

St. Pölten. Der VKI will mit 16 Sammelklagen Schadenersatz im Dieselskandal erstreiten: Ein erstes Urteil des Landesgerichts St. Pölten enttäuscht die Verbraucherschützer.

Der VW-Dieselskandal hält die Autobranche seit bald acht Jahren in Atem, erinnert der Verein für Konsumenteninformation (VKI) in einer Aussendung. So wie auch andere Interessenvertretungen und Vereine ist der VKI darum bemüht, für die Autobesitzer:innen in der Causa Geld zu erstreiten. Seit September 2018 beschäftigen ingesamt 16 Sammelklagen des VKI alle Landesgerichte Österreichs.

Wie hoch ist der Schadenersatz?

Die Haftung von VW wegen Arglist wurde vom deutschen Bundesgerichtshof (BGH) bereits im Mai 2020 rechtskräftig festgestellt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) signalisierte im Sommer 2022 außerdem, dass das von VW verwendete Thermofenster unzulässig ist. Seit Februar 2023 liegt eine erste Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH) zu einem österreichischen Fall vor, wonach VW das betroffene Fahrzeug auf Wunsch zurücknehmen und den Kaufpreis zurückzahlen muss.

Nun gibt es die erste Entscheidung des Landesgerichts (LG) St. Pölten in einer der 16 Sammelklagen des VKI. Das Gericht bejaht zwar die Haftung von VW, spricht aber auf Basis eines Sachverständigengutachtens im Durchschnitt nur 4 Prozent des Kaufpreises als Schadenersatz zu. Besitzer:innen mancher Skoda- und Seat-Modelle (ebenfalls VW-Konzern) sollen außerdem keinen oder nur einen sehr geringen Schadenersatz bekommen. Der Ersatz geht nach dem Sachverständigengutachten in vielen Fällen oft nicht über 200 Euro hinaus, so der VKI, der 20 Prozent wollte.

Damit weiche das Gericht massiv von zahlreichen weitaus höheren Zusprüchen anderer österreichischer Gerichte in Einzelverfahren ab. Der VKI werde daher wegen des zu geringen Schadenersatzes gegen das Urteil Berufung erheben. „Ein so geringer Schadenersatz ist in vielerlei Hinsicht nicht nachvollziehbar“, so VKI-Chefjurist Thomas Hirmke, der das Sachverständigen-Gutachten kritisiert und auch betont, dass das vor kurzem erfolgte Urteil des deutschen Bundesgerichtshofes (BGH) in der aktuellen Entscheidung des LG St. Pölten unberücksichtigt bleibe. Demnach würde Betroffenen bereits bei fahrlässigem Einbau eines Thermofensters – auch wegen des gebotenen „Abschreckungseffekts“ – 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises zustehen.

Die Verfahren

Das Verfahren beim Landesgericht St. Pölten (LG St. Pölten) ist eine von 16 Sammelklagen, die vom VKI im Auftrag von Sozialministerium und Bundesarbeitskammer und mit Finanzierung von Omni Bridgeway bei den jeweiligen Landesgerichten Österreichs eingebracht wurden. Insgesamt betrage der Streitwert dieser Sammelklagsaktion 60 Millionen Euro. Rund 10.000 Geschädigte werden dabei vom VKI vor Gericht vertreten. Im Verfahren beim LG St. Pölten vertritt der VKI 700 Betroffene, für die ein Schaden von rund 4 Millionen Euro geltend gemacht wird. Eingeklagt wurden wie in allen Sammelklagen des VKI 20 Prozent des bezahlten Kaufpreises, heißt es.

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