Online. Negative, unfaire Bewertungen im Internet können eine Firma oder Kanzlei ernsthaft schädigen. Ein Webinar schildert die Grenzen des Erlaubten – und mögliche Gegenmaßnahmen.
Negative und ungerechtfertigte Bewertungen im Internet können ein Unternehmen bzw. eine Steuerberatungskanzlei in ein schlechtes Licht rücken und durchaus massive Schäden verursachen, so Roland Beranek, Leiter der BMD Akademie: Welche Gegenmaßnahmen möglich sind, soll der u.a. auf IP und IT spezialisierte Anwalt Georg Bruckmüller (Kanzlei Bruckmüller RechtsanwaltsgmbH, Linz und Wien) bei einem Webinar der BMD Akademie am 18.9.2023 zeigen.
Der Inhalt
Dabei geht es einleitend um die Unterscheidung zwischen einer Tatsachenbehauptung einerseits und einem Werturteil andererseits, denn davon hängt vieles ab: Gegen unwahre Tatsachenbehauptungen lässt sich tendenziell einfacher vorgehen als gegen ein subjektives Werturteil. Doch auch letzteren sind von der Rechtsordnung Grenzen gesetzt, etwa dort wo sie beleidigend werden.
In der Folge wird laut Veranstalter erörtert, was betroffene Anbieter gegen Bewertungen im Internet tun können und es wird ein Blick auf die Judikatur zu Unternehmensbewertungen im Internet geworfen. Als Beispiele werden demnach herangezogen:
- eine Lehrerbewertungsapp
- die Bewertung eines Arbeitgebers nach alter Rechtslage (TMG)
- die Bewertung eines Arbeitgebers nach neuer Rechtslage (TTDSG)
- die Bewertung eines Rechtsanwalts