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Recht, Tipps

OGH stellt fest: Gold ist keine mündelsichere Anlageform

Wien. Sparvermögen in Gold anzulegen ist laut einer OGH-Entscheidung spekulativ und unsicher, meldet die juristische Fachzeitschrift Zak. Damit sei Gold auch nicht mündelsicher – Eltern dürfen Sparguthaben Ihrer Kinder nicht in Gold anlegen. Anlass für die Entscheidung war das Vorhaben besorgter Eltern, Guthaben vor der Wirtschaftskrise in Sicherheit zu bringen – laut ihrer Meinung am besten durch ein Gold-Investment. Zu riskant, urteilte jedoch der OGH.

Wie die im Haus LexisNexis erscheinende juristische Fachzeitschrift Zak (Zivilrecht aktuell) in ihrer jüngsten Ausgabe 10/2010 berichtet, hat der Oberste Gerichtshof (OGH) in einer vor Kurzem ergangenen Entscheidung (7 Ob 29/10f) die Umschichtung des Geldvermögens von Minderjährigen in Goldbarren und Goldmünzen aufgrund der fehlenden Mündelsicherheit abgelehnt.

Gemäß § 149 Abs 1 ABGB haben die Eltern das Geldvermögen ihrer minderjährigen Kinder nach den Vorschriften über die Anlegung von Mündelgeld (§§ 230 ff ABGB) anzulegen. Das Gesetz nennt diesbezüglich einige als sicher geltende Anlageformen. Zum Beispiel Mündelgeldsparbücher, bestimmte Wertpapiere und Liegenschaftsvermögen. Die Anlage in einer anderen Weise – wie etwa in Gold – bedarf in der Regel der gerichtlichen Genehmigung.

Generell gilt der Grundsatz, dass Sicherheit vor Ertrag geht. Die Veranlagung muss also in erster Linie sicher und erst in zweiter Linie möglichst ertragreich erfolgen, meldet Zak.

Goldpreis schwankungsfreudig und derzeit sehr hoch

In dem vom OGH entschiedenen Fall wollte ein Elternteil mit dem Geldvermögen seiner beiden Kinder in Höhe von rund 350.000 Euro Goldbarren oder Goldmünzen ankaufen, weil er die bestehende Veranlagung auf einem Mündelgeldsparbuch angesichts der Weltwirtschaftskrise nicht mehr als sicher ansah.

Er berief sich auf den Vertrauensverlust in die Banken, den möglichen Bonitätsverlust des Staates aufgrund der Bankenrettung und drohende Inflationsgefahren.

Der OGH lehnte jedoch die Genehmigung wegen des spekulativen Charakters dieser Anlage ab. In der Begründung wies er insbesondere auf die hohen Goldpreisschwankungen und das derzeit besonders hohe Preisniveau hin.

Link: Zak

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