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Bildung & Uni, Recht

Wissenschaftsministerium prüft Bachelor/Master-System für Juristen

Beatrix Karl © BMWF Christian Jungwirth

Wien. Kommt das Bachelor/Master-System für das Jus-Studium in Österreich? Das Wissenschaftsministerium meint, dass es dafür geeignet wäre: man prüfe derzeit.

Es sei „durchaus vorstellbar, dass es sinnvoll ist, die neue Studienform auch im Rahmen der Juristenausbildung einzusetzen“, heißt es im Büro von Wissenschaftsministerin Beatrix Karl.

Die Jus-Studenten etwa am Grazer Juridicum haben sich wie berichtet gegen das Bachelor/Master-System ausgesprochen und wollen die jetzigen Titel (Magister/Doktor) beibehalten.

Im Wissenschaftsministerium geht man jedoch „nach wie vor davon aus“, daß die „dreigliedrige Studienarchitektur“ nach dem sogenannten Bolognamodell der EU (Bachelor / Master / Doktor/in) auch in Zukunft Bestand haben werde. „Es ist durchaus vorstellbar, dass es sinnvoll ist, die neue Studienform auch im Rahmen der Juristenausbildung einzusetzen. Im Zuge des derzeit stattfindenden Prozess Bologna reloaded wird sicher auch diese Frage behandelt werden“, heißt es im Wissenschaftsministerium gegenüber Recht.Extrajournal.Net.

Aufgrund der Rechtslage könnten jene Universitäten, an denen ein rechtswissenschaftliches Diplomstudium eingerichtet ist, bereits jetzt dieses Studium als Bachelor- und Masterstudium anbieten, wird betont.

„Bologna reloaded“

Unter dem Motto „Bologna reloaded“ hat Ministerin Karl im März 2010 zehn Maßnahmen zur verbesserten Umsetzung des Bologna-Prozesses in Österreich präsentiert. Unter Punkt 8 wurde die Einrichtung einer Arbeitsgruppe „zu den Fächern Jus, Pharmazie (Lehramt), aber auch zu technischen Studien, über eine optimale Bologna-Studienarchitektur (inkl. Diskussion zum Thema Harmonisierung mit dem Berufsrecht)“ bekannt gegeben.

Die Frage des Berufsrechts ist eine heikle: derzeit dürfen Rechts-Bachelors (die es als Absolventen des Studiums zum/zur WirtschaftsjuristIn an der WU Wien bereits gibt) die klassischen Rechtsberufe wie Rechtsanwalt oder Richter nicht ausüben. U.a. hat sich die Rechtsanwaltskammer (ÖRAK) dagegen ausgesprochen, ihnen diese Berechtigung zu erteilen – das Bachelor-Studium dauere typischerweise 3 Jahre und das sei zu kurz für die nötigen Qualifikationen.

Die Nicht-Anerkennung ist einer der Gründe, warum die Jus-Studenten bereits jetzt vorbeugend gegen „Bologna für Juristen“ protestieren.

Link: Wissenschaftsministerium

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