Ludwig Bittner © Österreichische Notariatskammer
Wien. Weite Teile des österreichischen Erbrechts sind zweihundert Jahre alt und spiegeln eher die Gesellschaft der Kaiserzeit wider als die Gegenwart, mahnt Ludwig Bittner, Präsident der Österreichischen Notariatskammer. Es bestehe daher ein „dringender Anpassungsbedarf für das Erbrecht an die modernen gesellschaftlichen Verhältnisse“.
Beim Delegiertentag 2011 der Notariatskammer wird zu Symposium und Podiumsdiskussion unter dem Titel „Reform des Erbrechts“ am 20. Oktober in die Universität Innsbruck geladen.
Weite Teile des Erbrechts im ABGB stammen aus dem Jahre 1811. Obwohl dieses Rechtsgebiet mehrmals punktuell geändert wurde, bestehe „großer Anpassungsbedarf“, so Bittner.
Einerseits habe ein bedeutender Wandel der gesellschaftlichen Verhältnisse stattgefunden. Mit der Privatstiftung sei außerdem ein Rechtsinstitut geschaffen geworden, das insbesondere „schwierige pflichtteilsrechtliche Fragen“ aufwerfe, meint er.
Bittner ortet Signale aus der Politik
Andererseits sei das Anrechnungsrecht – sowohl bezüglich des Inhalts wie auch in Bezug auf die Gesetzessystematik – besonders reformbedürftig, heißt es. Der Reformbedarf werde mittlerweile auch von der Politik gesehen, meint Bittner: So soll laut Bittner das Justizministerium die Absicht signalisiert haben mit den Arbeiten an einer Reform zu beginnen.
„Wissenschaftliche Grundlagen hat bereits der Juristentag 2009 in Wien geschaffen. Der Delegiertentag des Österreichischen Notariats 2011 in Innsbruck bietet eine ideale Gelegenheit, im Rahmen einer Vortrags- und Diskussionsveranstaltung die Wissenschaft und die Praxis zusammenzuführen und so die wissenschaftlichen Reformideen um die Aspekte aus der Praxis zu ergänzen“, erklärt Bittner.
Das Programm des Delegiertentags 2011:
- 16:00 Uhr. Begrüßung durch Ludwig Bittner, Präsident der Österreichischen Notariatskammer
- „Die Reform des österreichischen Erbrechts“ – Rudolf Welser, Leiter der Forschungsstelle für Europäische Rechtsentwicklung und Privatrechtsreform, Institut für Zivilrecht, Universität Wien
- „Güterrechtlicher Ausgleich bei Scheidung und Erbfolge“ – Bernhard Eccher, Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, Universität Innsbruck
- „Ausgewählte Fragen aus dem zu novellierenden Pflichtteilsrecht“ – Manfred Umlauft, Vizepräsident der Notariatskammer für Tirol und Vorarlberg
Die Teilnehmer der anschließenden Podiumsdiskussion:
- Ludwig Bittner, Präsident Österreichsche Notariatskammer
- Bernhard Eccher, Dekan Rechtswissenschaftliche Fakultät, Universität Innsbruck
- Georg Kathrein, Sektionschef im Bundesministerium für Justiz
- Manfred Umlauft, Vizepräsident Notariatskammer für Tirol und Vorarlberg
- Rudolf Welser, Leiter Forschungsstelle für Europäische Rechtsentwicklung und Privatrechtsreform, Institut für Zivilrecht, Universität Wien
Moderation der Diskussion & Resümee: Philipp Schwarz, Präsident der Notariatskammer für Tirol und Vorarlberg. Veranstaltungsort ist die Aula der Universität Innsbruck. Alle Daten laut Aussendung der Notariatskammer.
Link: Österreichische Notariatskammer