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Steuer, Tipps

Gewinnfreibetrag für Klein- und Mittelbetriebe: Generali will mit neuem Produkt Jahres-Endspurt nutzen

Susanne Althaler, Johann Berger ©Generali/Martina Draper

Wien. Rechtzeitig vor Jahresende hat die Generali Bank, eine Tochter der gleichnamigen Versicherungsgruppe, ein neues Garantieprodukt aufgelegt. Es diene Privatanlegern als Ergänzung für ihr sicherheitsorientiertes Portfolio.

Insbesondere will die Generali-Banktochter unter ihren Vorständen Susanne Althaler und Johann Berger damit am Markt für jene Klein- und Mittelbetriebe wildern, die den Gewinnfreibetrag gem. §10 Einkommensteuergesetz (EStG) nützen können. Für Selbständige ist es so möglich, bei entsprechendem Gewinn und einem angenommenen Höchststeuersatz von 50 % bis zu 50.000 Euro Einkommensteuer vom Finanzamt zurückzuholen.

Für die ersten 30.000 Euro des Gewinns werden 13 % in Form des Grundfreibetrags automatisch berücksichtigt, so die Generali Bank in einer Aussendung.

Bei einem höheren Gewinn können 13 % des übersteigenden Betrags bis maximal 100.000 Euro dann steuerfrei gestellt werden, wenn in begünstigte Wirtschaftsgüter wie z.B. Wertpapiere investiert wird. „Die wesentlichste Voraussetzung für die Nutzung dieses Freibetrages ist, dass die Behaltefrist der gewählten Veranlagung zumindest 4 Jahre und einen Tag beträgt. Erst dann können die Wertpapiere ohne Nachversteuerung verkauft werden. Die Wertpapiere müssen außerdem den Bestimmungen gem. § 14 EStG entsprechen“, erklärt Norbert Swietly, Leiter Marketing und Produktmanagement der Generali Bank AG.

Nach diesen Kriterien sei auch das neue Garantieprodukt, der „ZinsGarant BlueChips 2015/12“, gemeinsam mit der Raiffeisen Centrobank AG strukturiert worden. Auch andere Unternehmen bieten Produkte, die für den Gewinnfreibetrag in Frage kommen.

Link: Generali Bank

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