Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Steuer, Tipps

Deloitte: Steuerersparnis für Künstler durch Gewinnverteilung über mehrere Jahre

©gst

Wien. Künstler und Schriftsteller können Ihre positiven Einkünfte gleichmäßig auf das Jahr der Erzielung der Einkünfte und auf die zwei davorliegenden Kalenderjahre verteilen.

Je nach Einkommenshöhe in den beiden vorherigen Veranlagungsjahren könnten sich dadurch erhebliche Steuervorteile ergeben, insbesondere wenn in den Vorjahren keine oder nur geringe Einkünfte erzielt wurden, so Deloitte.

Nach ständiger Judikatur stehe die Begünstigung Künstlern offen, die eine „persönliche und eigenschöpferische Tätigkeit“ ausüben, welche über „bloß Erlernbares“ hinausgeht. Darunter fällt auch schriftstellerische Arbeit (d.h. die „Veröffentlichung selbständiger Gedanken (auch in Radio und Fernsehen)“), heißt es in einer Aussendung.

In vielen Fällen fließen die Einkünfte aus einer künstlerischen Tätigkeit erst bei Fertigstellung oder bei Verwertung eines Kunstwerks zu, während in den Jahren an denen an dem Kunstwerk gearbeitet wird, keine oder nur geringe Einkünfte erzielt werden.

Um eine übermäßige Besteuerung im Jahr des Anfalls der Einkünfte zu vermeiden, könne auf Antrag eine gleichmäßige Verteilung der Einkünfte auf das Jahr der Erzielung der Einkünfte und auf die zwei davorliegenden Kalenderjahre erfolgen, so Deloitte. Der Antrag könne nur bei erstmaliger Veranlagung für ein Kalenderjahr mit Abgabe der Steuererklärung gestellt werden.

Ein Beispiel

Ein Schriftsteller nimmt im Jahr 2012 seine Tätigkeit auf und erzielt Einnahmen in Höhe 45.000 Euro. In den beiden Vorjahren wurden keine Einkünfte erzielt.

Ohne Inanspruchnahme der Verteilungsmöglichkeit müssten die Einkünfte zur Gänze im Jahr 2012 versteuert werden und es würde Einkommensteuer in Höhe von rund 13.750 Euro anfallen.

Werden hingegen die Einkünfte auf die Jahre 2010-2012 gleichmäßig mit jeweils 15.000 Euro pro Jahr verteilt, beträgt die Steuerzahlung lediglich rund 1.460 Euro pro Jahr und daher in Summe rund 4.380 Euro.

Die Steuerersparnis betrage somit im vorliegenden Fall über 9.300 Euro, so Deloitte.

Zusätzlicher Gestaltungsspielraum

Der Verteilungsantrag bewirke automatisch eine Wiederaufnahme des Verfahrens der beiden Vorjahre. Daher sollen auch Betriebsausgaben, welche ursprünglich in den Vorjahren nicht geltend gemacht wurden, durch einen Verteilungsantrag im Rechtsmittelverfahren nachträglich Berücksichtigung finden können.

Die Progressionsermäßigung stehe auch beschränkt steuerpflichtigen ausländischen Künstlern im Rahmen einer Antragsveranlagung offen. Da beschränkt steuerpflichtige Künstler oftmals nur in einem Wirtschaftsjahr Einkünfte aus Österreich beziehen, könne gerade in diesen Fällen die Einkünfteverteilung vorteilhaft sein, heißt es.

Link: Deloitte

Weitere Meldungen: