Wien. Im Verlag Linde ist soeben das Werk „Abweichendes Geschäfts- und Wirtschaftsjahr“ neu erschienen. Darin beschäftigen sich die Autoren Josef Schlager und Stephan Schlager mit der Problematik eines vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahrs.
Außerdem sind die Fachbücher „Finanzinstrumente und Sicherungsbeziehungen in der Rechnungslegung“ von Ulrich Kraßnig in erster Auflage und „Grundriss des Heimaufenthaltsrechts“ von Gudrun Strickmann in zweiter Auflage herausgekommen.
„Abweichendes Geschäfts- und Wirtschaftsjahr“ – (Schlager/ Schlager)
Gerade aufgrund der Notwendigkeit, Jahresabschlüsse kurz nach dem Bilanzstichtag zu erstellen (Stichwort „Fast Close“, Rating der Banken, Firmenbuchfristen zur Veröffentlichung der Jahresabschlüsse) gewinnt das Thema zunehmend an Relevanz, heißt es. Wer nach einem abweichenden Wirtschaftsjahr bilanziert und veranlagt wird, muss berücksichtigen, dass sich bei Gesetzesänderungen möglicherweise andere Steuerwirkungen als bei nach dem Kalenderjahr Bilanzierenden ergeben. Bei der Umstellung des Bilanzstichtags ist die Zustimmung des Finanzamtes bescheidmäßig erforderlich; die Zustimmung muss erfolgen, wenn gewichtige betriebliche Gründe vorliegen. Dabei gilt ein Steuervorteil nicht als ein solcher Grund.
„Finanzinstrumente und Sicherungsbeziehungen in der Rechnungslegung“ – (Kraßnig)
Gegenstand ist die Behandlung originärer und derivativer Finanzinstrumente sowie die Sicherungsbeziehungen in der nationalen (UGB) und internationalen Rechnungslegung (IFRS), so der Verlag. Behandelt werden auch die Probleme bei der Bilanzierung von Commodity-Derivaten in der Energiewirtschaft.
„Grundriss des Heimaufenthaltsrechts“ – (Strickmann)
Das Fachbuch „Grundriss des Heimaufenthaltsrechts“ von Gudrun Strickmann erläutert als systematische Darstellung des Heimaufenthaltsrechts in Österreich die gesetzliche Regelung von Freiheitsbeschränkungen an Menschen mit psychischer Erkrankung oder geistiger Behinderung während ihres Aufenthalts in Heimen, anderen Pflege- und Betreuungseinrichtungen sowie in Krankenanstalten. Aktuell berücksichtigt seien neben der Unterbringungs- und Heimaufenthaltsnovelle 2010 auch die neueste Judikatur und Literatur (so zu Freiheitsbeschränkungen durch medikamentöse Maßnahmen, zur Anwendung des HeimAufG in Krankenanstalten, zur Abgrenzung der Geltungsbereiche von UbG und HeimAufG uam.).
Link: Linde Verlag