Ljubljana. Die Republik Slowenien hat Änderungen des Körperschaftsteuergesetzes und des Einkommenssteuergesetzes bekanntgegeben. Einige Änderungen betreffen bereits das laufende Jahr 2012, so das Wirtschaftsprüfungs? und Steuerberatungsunternehmen LeitnerLeitner.
Der allgemeine KöSt-Steuersatz wird demnach schrittweise von 20% auf 15% reduziert. Die Steuer wird nach einem Satz von 18% für das Jahr 2012, 17% für das Jahr 2013 und 16% für das Jahr 2014 bezahlt. Ab 2015 gilt der 15 % Steuersatz.
Der Freibetrag für Investitionen in Forschung und Entwicklung steigt von 40% auf 100%, der Freibetrag für Investitionen steigt von 30% auf 40%. Diese beiden Freibeträge können nicht mehr gleichzeitig geltend gemacht werden, so LeitnerLeitner in einer Aussendung.
Ähnlich steigen im Bereich ESt bei Einkünften aus Tätigkeit der Freibetrag für Investitionen in Forschung und Entwicklung von 40% auf 100%, und der Freibetrag für Investitionen von 30% auf 40%. Auch hier dürfen die beiden Freibeträge nicht gemeinsam geltend gemacht werden, heißt es.
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