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Steuer

Apples Steuerschonung im Visier der US-Politiker: In Europa auch wegen Umsatzsteuer umstritten

Wien. Apple steht aktuell im Kreuzfeuer der Kritik amerikanischer Politiker: Sie kritisieren, dass das Unternehmen für einen Großteil seiner Einnahmen kaum oder gar nicht Steuern zahle. Auch in Europa wird die Steuerpolitik inzwischen darauf aufmerksam.

Umstritten waren einige Praktiken von Apple aber schon bisher in der EU, konkret die Rechnungslegung betreffend: Apple stellt Unternehmern und Selbstständigen bei Software-Käufen im App Store eine Rechnung mit 15% Umsatzsteuer aus Luxemburg aus. Seit Jahren kritisieren Experten, dass sich beispielsweise österreichische oder deutsche Unternehmer dadurch nur schwer oder gar nicht die Umsatzsteuer zurückholen können. 

„An der Rechtslage hat sich nichts verändert“, erklärt Stefan Haslinger, Partner von KPMG in Wien, auf Anfrage von Extrajournal.Net.

Beim Down­load von Soft­ware über ein Inter­net­por­tal han­dele es sich um eine elek­tro­nisch erbrachte Dienst­leis­tung. Inso­weit der­ar­tige Leis­tun­gen an Unter­neh­mer erbracht wer­den, seien diese an jenem Ort umsatz­steu­er­bar und umsatz­steu­er­pflich­tig, an wel­chem der Leis­tungs­emp­fän­ger sein Unter­neh­men betreibt.

Die Vor­gangs­weise von Apple sei gemäß EU-Richtlinie nicht kor­rekt und die Rück­er­stat­tung „frag­lich“, so KPMG. In Wahr­heit müsste Apple gemäß ein­schlä­gi­ger EU-Regeln die Rech­nung für öster­rei­chi­sche Unter­neh­mer über­haupt ohne Umsatz­steuer aus­stel­len, also von vor­ne­her­ein tie­fer, so Haslinger.

Insgesamt 50 Mrd. Downloads

Dass dieser Steueraspekt keine „Kleinigkeit“ darstellt, zeigt eine aktuelle Pressemeldung von Apple: Seit der Eröffnung des App-Stores im Jahr 2008 wurden weltweit ingesamt 50 Milliarden Apps downgeloadet. Wieviele davon beruflich verwendet werden, ist nicht bekannt.

Hochprofitables Unternehmen

Zu den steuerschonenden Konstruktionen von Apple zählt laut Kritikern die Abwicklung der Geschäfte außerhalb der USA über die Tochterfirma Apple Operations International in Dublin. In Summe betrage die effektive Körperschaftsteuerbelastung bloß zwei Prozent.

Nachdem sich Apple-Chef Tim Cook bereits vor dem US-Senat zum Steuergebaren des Konzerns äußern musste, haben nun die deutschen Finanzminister (Bund und Länder) schärfere Regeln gegen die Steuerabwanderung von Konzernen ins Ausland gefordert, berichtet heise.

Link: Apple

Link: KPMG

Link: heise

 

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