Wien. Apple steht aktuell im Kreuzfeuer der Kritik amerikanischer Politiker: Sie kritisieren, dass das Unternehmen für einen Großteil seiner Einnahmen kaum oder gar nicht Steuern zahle. Auch in Europa wird die Steuerpolitik inzwischen darauf aufmerksam.
Umstritten waren einige Praktiken von Apple aber schon bisher in der EU, konkret die Rechnungslegung betreffend: Apple stellt Unternehmern und Selbstständigen bei Software-Käufen im App Store eine Rechnung mit 15% Umsatzsteuer aus Luxemburg aus. Seit Jahren kritisieren Experten, dass sich beispielsweise österreichische oder deutsche Unternehmer dadurch nur schwer oder gar nicht die Umsatzsteuer zurückholen können.
„An der Rechtslage hat sich nichts verändert“, erklärt Stefan Haslinger, Partner von KPMG in Wien, auf Anfrage von Extrajournal.Net.
Beim Download von Software über ein Internetportal handele es sich um eine elektronisch erbrachte Dienstleistung. Insoweit derartige Leistungen an Unternehmer erbracht werden, seien diese an jenem Ort umsatzsteuerbar und umsatzsteuerpflichtig, an welchem der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt.
Die Vorgangsweise von Apple sei gemäß EU-Richtlinie nicht korrekt und die Rückerstattung „fraglich“, so KPMG. In Wahrheit müsste Apple gemäß einschlägiger EU-Regeln die Rechnung für österreichische Unternehmer überhaupt ohne Umsatzsteuer ausstellen, also von vorneherein tiefer, so Haslinger.
Insgesamt 50 Mrd. Downloads
Dass dieser Steueraspekt keine „Kleinigkeit“ darstellt, zeigt eine aktuelle Pressemeldung von Apple: Seit der Eröffnung des App-Stores im Jahr 2008 wurden weltweit ingesamt 50 Milliarden Apps downgeloadet. Wieviele davon beruflich verwendet werden, ist nicht bekannt.
Hochprofitables Unternehmen
Zu den steuerschonenden Konstruktionen von Apple zählt laut Kritikern die Abwicklung der Geschäfte außerhalb der USA über die Tochterfirma Apple Operations International in Dublin. In Summe betrage die effektive Körperschaftsteuerbelastung bloß zwei Prozent.
Nachdem sich Apple-Chef Tim Cook bereits vor dem US-Senat zum Steuergebaren des Konzerns äußern musste, haben nun die deutschen Finanzminister (Bund und Länder) schärfere Regeln gegen die Steuerabwanderung von Konzernen ins Ausland gefordert, berichtet heise.
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