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Steuer

KPMG: Belegnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen aus Deutschland

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Wien. Nach mehrmaliger Verschiebung ist nun für innergemeinschaftliche Lieferungen aus Deutschland ab 1. Oktober 2013 zwingend eine „Gelangensbestätigung“ zum Nachweis der Versendung oder Beförderung vorzulegen.

KPMG ana­ly­siert in aktu­el­len Steu­er­news die Details.

Die Autoren sind Armin Obermayr und Hans Peter Schmidt.

Link: KPMG

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