
Wien. Nach mehrmaliger Verschiebung ist nun für innergemeinschaftliche Lieferungen aus Deutschland ab 1. Oktober 2013 zwingend eine „Gelangensbestätigung“ zum Nachweis der Versendung oder Beförderung vorzulegen.
KPMG analysiert in aktuellen Steuernews die Details.
Die Autoren sind Armin Obermayr und Hans Peter Schmidt.
Link: KPMG