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Bildung & Uni, Recht

Experten der Uni Wien untersuchen Umsetzung der EU-Reform des Insolvenzrechts

Wien. Forscher der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien untersuchen gemeinsam mit internationalen Kollegen, welche Fragen sich im Zusammenhang mit einer Umsetzung der Reform der Europäischen Insolvenzverordnung stellen. Dafür gibt es Forschungsgelder der EU-Kommission. Geleitet wird das Projekt von Paul Oberhammer, Professor am Institut für Zivilverfahrensrecht der Universität Wien, in Zusammenarbeit mit Professor Burkhard Hess, Direktor des Max Planck Institute for International, European and Regulatory Procedural Law und Stefania Bariatti (Università degli Studi di Milano).

Die Europäische Insolvenzverordnung (EuInsVO) regelt internationale Insolvenzverfahren und gilt in allen EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Dänemark.

Bereits 2012 unterstützten Juristen der Universität Wien die EU-Kommission bei der Erarbeitung eines Vorschlags für die Reform der Verordnung, heißt es in einer Aussendung. In einem Follow-up-Projekt will man nun gemeinsam mit dem Max Planck Institute und der Università degli Studi di Milano näher untersuchen, welche Fragen sich im Zusammenhang mit einer Umsetzung der Reform der EuInsVO stellen.

Europaweite Lösung gefragt

Ziel der Europäischen Insolvenzverordnung ist, ein Insolvenzverfahren mit EU-weiter Wirkung zu schaffen und eventuelle Kompetenzkonflikte zu lösen. Zu diesem Zweck regelt die EuInsVO unter anderem die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und sieht vor, dass sich das in einem Mitgliedstaat eröffnete (Haupt-)Verfahren automatisch auf das gesamte in der EU vorhandene Vermögen des Schuldners erstreckt.

Am 10. Jänner 2013 veröffentlichte die EU-Kommission eine erste von ForscherInnen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Uni Wien und ihren Kollegen erarbeitete umfassende rechtsvergleichende Studie – den Heidelberg-Luxembourg-Vienna- Report – zur Evaluation dieser Verordnung in 26 Mitgliedstaaten. Der kurz zuvor veröffentlichte Vorschlag der EU-Kommission für eine Reform der EuInsVO stützen sich grundlegend auf die darin aufgedeckten Problemfelder sowie die dort vorgeschlagenen Lösungsmöglichkeiten, heißt es weiter.

Im Auftrag der Kommission

Mit der Gewährung des EU-Research Grant für das Projekt „The Implementation of the New Insolvency Regulation – Improving Cooperation and Mutual Trust“ signalisiere die EU-Kommission, die schon bisher erfolgreiche Zusammenarbeit fortsetzen zu wollen. Im Zentrum des Forschungsprojekts stehen laut den Angaben:

  • die Koordination von Insolvenzverfahren in verschiedenen Mitgliedstaaten
  • die Folgen der Erweiterung des Anwendungsbereichs der EuInsVO auf Restrukturierungs- und Sanierungsverfahren im Vorfeld der Insolvenz sowie
  • das Problem der Insolvenz internationaler Konzerne.

Dabei soll insbesondere das Zusammenspiel von Europarecht und nationalem Recht beleuchtet werden.

„Die Ergebnisse des für die kommenden zwei Jahre geplanten Forschungsprojekts sollen dabei helfen, Rechtsunsicherheit bei der Implementierung der Reform des Europäischen Insolvenzrechts zu vermeiden“, erklärt Oberhammer: „Damit leisten wir einen unmittelbaren Beitrag zur europäischen Rechtsentwicklung im Bereich des internationalen Insolvenzrechts“. Neben Oberhammer wirken seitens des Instituts für Zivilverfahrensrecht der Universität Wien Christian Koller und Michael Slonina an dem Projekt mit.

Link: Uni Wien

 

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