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Endspurt beim Steuerpaket 2014: Auslandsinvestoren könnten abgeschreckt werden, so BDO

Wien. Das Abgabenänderungsgesetz (AbgÄG 2014) wird demnächst beschlossen: Als wirklich positiv könne nur die Abschaffung der Gesellschaftsteuer ab 1. Jänner 2016 bezeichnet werden, heißt es in einer aktuellen Steuerinformation von BDO Austria.

Der bisherige Entwurf zeichne sich ansonsten durch eine Vielzahl von Maßnahmen aus, die ideologisch geprägt und geeignet seien, das Vertrauen der Steuerpflichtigen in die Beständigkeit der österreichischen Gesetzgebung zu erschüttern.

Die bei der Körperschaftsteuer vorgesehenen Änderungen könnten einen nachhaltigen Schaden für den Standort Österreich verursachen, befürchtet BDO. Gerade bei Auslandsinvestoren würden auf Grund der fehlenden Beständigkeit der österreichischen Gesetzgebung Rückzüge eintreten.

Es stelle sich die Frage, ob derartige schwerwiegende Eingriffe, die mit einem relativ geringen Aufkommen verbunden sind, wirtschaftspolitisch zu rechtfertigen seien. Immerhin wurden wenige Tage nach Veröffentlichung des Begutachtungsentwurfes zum AbgÄG 2014 bei der Regierungsklausur Offensivmaßnahmen zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung beschlossen, um Betriebsansiedlungen zu forcieren und mehr Headquarters und qualitativ hochwertige Arbeitsplätze nach Österreich zu bringen.

Link: BDO Austria

 

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