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Wien. Das Beratungsunternehmen Deloitte rät bestverdienenden ManagerInnen, gegen die neue Managersteuer rasch den Rechtsweg zu beschreiten: „In Sachen nicht abzugsfähiger Managergehälter (über EUR 500.000) überschlagen sich die Ereignisse“, heißt es in aktuellen Steuernews von Deloitte wörtlich.
Konkret hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) zwar am 23. Juni 2014 Individualbeschwerden einiger Unternehmen gegen die neue Belastung abgewiesen, da es zumutbar sein soll, auf Vorauszahlungsbescheide zu warten und sich dann gegen diese zu beschweren. Parallel hat jedoch eine Woche zuvor, am 18.6. das Bundesfinanzgericht einen Antrag auf Gesetzesaufhebung beim VfGH gestellt.
Wenn hier die Anlassfallwirkung sichergestellt werden soll, sollte daher der Rechtsmittelweg zügig beschritten werden – so steht es zumindest in den Deloitte-Steuernews.
Link: Deloitte