
Wien. Der einheitliche Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM) der Eurozone ist operativ in Kraft getreten: Damit wird die Verantwortung für die Bankenaufsicht im Euroraum der Europäischen Zentralbank (EZB) übertragen. Sie übernimmt auch die direkte Aufsicht über die 120 bedeutendsten Kreditinstitutsgruppen – diese wurden zuvor einem umfassenden Gesundheitscheck (>Comprehensive Assessment<) unterzogen. Regional bedeutende Kreditinstitute unterstehen weiterhin den nationalen Aufsichtsbehörden – in Österreich verbleiben mehr als 550 Kreditinstitute unter der direkten Aufsicht der FMA, so die Behörde. Dazu zählen die meisten regionalen Banken, aber auch Bausparkassen und andere Spezialinstitute.
Jene acht österreichischen Kreditinstitute, die der direkten Aufsicht der EZB unterliegen, werden fortan von Joint Supervisory Teams, gemeinsamen Aufsichtsteams von EZB und nationalen Behörden, beaufsichtigt, heißt es in einer Aussendung der FMA.
Die acht Banken sind:
- BAWAG P.S.K.
- Erste Group Bank AG
- Österreichische Volksbanken AG
- Raiffeisen Zentralbank Österreich AG
- Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien reg.Gen.m.b.H.
- Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG
- Sberbank Europe AG
- VTB Bank (Austria) AG
Das bedeute, dass die FMA weiterhin aktiv an der Aufsicht dieser Kreditinstitute mitwirke. „Der SSM ist ein Aufsichtssystem, bei dem die EZB und die nationalen Aufseher eng verzahnt zusammenarbeiten. Rund 85% der Aufsichtsarbeit erledigen dabei die nationalen Aufseher, den Lead hat aber die EZB und entschieden wird im Supervisory Board des SSM, wo die FMA mit Sitz und Stimme vertreten ist“, so FMA Vorstand Helmut Ettl, der für Österreich im SSM-Aufsichtsgremium sitzt.
Was der FMA in Eigenregie übrigbleibt
„Die Rolle der FMA im einheitlichen Aufsichtsmechanismus ist eine wesentliche. Denn ihr unterstehen mit den rund 550 regional fokussierten Banken auch 40 Prozent der
österreichischen Bankenaktiva. Weiters bleiben Agenden wie etwa die Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung, die Bekämpfung des unerlaubten Bankbetriebs, und der Vollzug von bankaufsichtlichen Sondergesetzen – wie dem Bausparkassengesetz oder dem Pfandbriefgesetz – in der alleinigen Zuständigkeit der
FMA“, so FMA Vorstand Klaus Kumpfmüller.
Link: FMA