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Bildung & Uni, Business, Recht

Volle Kraft voraus für Energie-Auditoren: Energieeffizienzgesetz tritt am 1. Jänner 2015 in Kraft

Konrad Scheiber ©Franz Pfluegl
Konrad Scheiber ©Franz Pfluegl

Wien. Das im August 2014 verabschiedete Energieeffizienzgesetz (EEffG) tritt am 1. Jänner 2015 in Kraft. Insbesondere große Unternehmen sollten sich rechtzeitig mit den auf sie zukommenden gesetzlichen Anforderungen auseinandersetzen, um die damit verbundenen Fristen einhalten zu können, heißt es beim Zertifizierungsanbieter Quality Austria: Bereits Ende Jänner müssen die Behörden über ein erforderliches Energieaudit oder Energiemanagementsystem informiert werden.

Ein wesentliches Ziel des Energieeffizienzpaketes des Bundes ist es, die Energieeffizienz in Österreich um 20% zu steigern. Auf jene rund 1.200 österreichischen Unternehmen, die mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigen, oder einen Umsatz von mehr als 50 Mio. Euro und eine Bilanzsumme von mehr als 43 Mio. Euro aufweisen, kommen damit besondere gesetzliche Anforderungen zu, heißt es in einer Aussendung: Sie müssen entweder ein externes Energieaudit durchführen, oder ein zertifiziertes Energie- (ISO 50001) oder Umweltmanagementsystem (ISO 14001 oder EMAS) in Verbindung mit einem internen Energieaudit einführen. Letzteres darf nur von einem kompetenten internen Energieauditor nach §17 EEffG durchgeführt werden.

Wie Konrad Scheiber, CEO der Quality Austria betont, sind große Unternehmen gefordert, sich mit den neuen gesetzlichen Anforderungen detailliert auseinanderzusetzen, um auch die darin festgehaltenen Fristen nicht zu versäumen: „Wir empfehlen großen Unternehmen, sich für die Einführung eines zertifizierten Energie- oder Umweltmanagementsystems zu entscheiden und ein internes Energieaudit durchzuführen. Denn es ist nicht nur die nachhaltigere, sondern in vielen Fällen auch die kostengünstigere Variante. Darüber hinaus wird internes Know-how aufgebaut, das ebenfalls den Unternehmen selbst zu Gute kommt.“

Die Fristen im Überblick

Große Unternehmen müssen der Monitoringstelle bis 31.1.2015 melden, ob sie ein externes Energieaudit durchführen, oder ein zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem anstreben. Bis Ende November 2015 muss dann entweder das externe Energieaudit oder die Zertifizierung des Managementsystems abgeschlossen sein. In letzterem Fall müsse ebenfalls ein internes Energieaudit nach §18 EEffG bis zu diesem Termin nachgewiesen werden, welches maßgeblich die Ist-Analyse der energetischen Ausgangssituation unterstützt, so Quality Austria.

Um den Unternehmen die Umstellung auf das neue EEffG zu erleichtern, biete man ab Jahresbeginn 2015 Seminare zum Internen Energieauditor nach EEffG an.

Link: Quality Austria

 

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