Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Recht, Tipps

Cybermobbing und Sexting werden auch in Österreich zum Problem, so D.A.S.

©ejn
©ejn

Wien. Die Juristen des Rechtsschutzversicherer D.A.S. sind auch in Österreich seit einiger Zeit mit steigenden Anfragen im Bereich Cybermobbing und Sexting konfrontiert. Das Unternehmen ortet neben Hilflosigkeit der Betroffenen auch Unsicherheit, welche Schritte am besten zu setzen sind. Der Gesetzgeber möchte auf die heutigen gesellschaftlichen Anforderungen reagieren und Cybermobbing als einen eigenen Straftatbestand verankern.

Man bemerke eine deutliche Zunahme bei Fragen rund um das Thema Cybermobbing. Bei den meisten Betroffenen handelt es sich um Jugendliche, die von Personen über das Internet oder via Mobiltelefon bedroht, beleidigt, bloßgestellt oder belästigt werden. Die Inhalte werden meist auf soziale Netzwerke wie Facebook geladen und verbreiten sich rasch vor einem großen Publikum.

In Österreich wurde in der Altersgruppe der 14- bis 19-Jährigen laut Erhebungen jeder Fünfte schon einmal Opfer von Mobbing im Internet, mehr als ein Drittel nahmen so etwas bei ihnen bekannten Personen wahr.

Aufklärung und Zivilcourage

Tätern sei dabei oft nicht bewusst, dass sie strafrechtlich relevante Schritte setzen. Darüber hinaus fühlen sie sich sicher, da sie dabei scheinbar anonym agieren. Opfer verspüren hingegen oft ein Gefühl der Ausweglosigkeit, gepaart mit psychischem Stress und sozialen Ängsten. „Da viele Jugendliche, aber auch Erwachsene nicht begreifen, was sie anrichten, wenn sie in den sozialen Netzwerken solche Schritte setzen, zeigt sich, wie wichtig Aufklärung in diesem Bereich ist“, so Ingo Kaufmann, Vorstand der D.A.S. Rechtsschutz AG. „Zivilcourage kann solche Fälle reduzieren. Wenn man mitbekommt, dass jemand etwa in einer offensichtlich unangenehmen Situation gefilmt wird, sollte man nicht einfach wegschauen. Oft reicht eine einfache Aufforderung die Handlung zu unterlassen.“

Vorhaben des Gesetzgebers

Obwohl es bisher bereits einige Gesetze gibt, die Cybermobbing-Delikte ahnden – wie etwa Beharrliche Verfolgung, Beleidigung, Nötigung, Gefährliche Drohung etc. – möchte der Gesetzgeber mit einem eigenen Tatbestand den heutigen gesellschaftlichen Anforderungen gerecht werden und den Stellenwert erhöhen. „Eine klare und umfassende Definition des neuen Tatbestandes Cybermobbing unterstützt dabei die Rechtssicherheit und erleichtert die Rechtsdurchsetzung“, meint Jurist Kaufmann.

Neuer Trend Sexting

Umfragen zeigen, dass die Hälfte der Jugendlichen Erfahrung mit dem Verschicken von Nacktbildern hat. Das Versenden von erotischen Selbstaufnahmen per Smartphone oder Internet nennt man im Fachjargon „sexting“ – zusammengesetzt aus Sex und Texting.

„Manchmal gibt es dabei ein böses Erwachen. Neben Erpressung kommt es vor, dass die Bilder öffentlich gemacht werden und der Abgebildete verspottet wird. Selbst wenn nicht gleich etwas passiert: Einmal im Internet verbreitet, können freizügige Fotos kaum mehr entfernt werden. Und sie können Jahre später wieder im Netz auftauchen. Das kann vor allem bei einer Bewerbung um einen neuen Job sehr unangenehm werden“, so Kaufmann.

Link: D.A.S.

 

Weitere Meldungen:

  1. D.A.S. warnt vor Fakes auf Reiseplattformen: So erkennt man Betrüger
  2. EU-Richtlinie zum Rechtsbeistand wird besser umgesetzt
  3. IONOS Group holt sich frisches Geld mit Gleiss Lutz
  4. ÖRAK-Webplattform soll Missstände in Justiz & Ämtern aufzeigen