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Business, Steuer

KESt steigt auf 27,5%: Investment in Versicherungen könnte Privaten und Stiftungen helfen, so Schoellerbank

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Wien. Das Steuerpaket der Regierung – die Steuerreform 2015/2016 – sieht für das Jahr 2016 eine Anhebung der Kapitalertragsteuer (KESt) auf 27,5 Prozent vor. Anleger werden sich auf die Suche nach steueroptimierten Veranlagungsmöglichkeiten machen, heißt es bei der Schoellerbank. Eine Versicherungslösung sei für manche Privatanleger, aber auch Stiftungen interessant.

Die Privatbank propagiert die fondsgebundene Lebensversicherung: diese habe im Laufe der verschiedenen Steuerreformen immer mehr an Attraktivität gewonnen. Die Besteuerung von Kapitalvermögen beim Privatanleger habe sich dahingehend verschlechtert, als dass neben den Erträgen nun auch der Wertzuwachs mit 25% Kapitalertragsteuer besteuert wird.

Darüberhinaus besteht zwar die Möglichkeit die Verluste mit Gewinnen zu verrechnen; hat der Anleger aber keine Verluste, die er gegenrechnen kann, dann trifft ihn die Kapitalertragsteuer bei Veräußerung voll.

Gerade in gemanagten Vermögensverwaltungen werde der Kauf und Verkauf vom Vermögensverwalter vorgegeben, das führe dazu, dass der Privatanleger nicht selbst steuern kann, wann er einen Gewinn oder einen Verlust realisiert.

Auf Nummer sicher?

Vor dem Hintergrund der geänderten steuerlichen Rahmenbedingungen sei die fondsgebundene Lebensversicherung als alternative, steuerschonende Veranlagungsvariante erneut in den Fokus gerückt. Der Anleger zahlt zu Beginn 4% Versicherungssteuer auf die Einmalprämie und kann je nach Alter der versicherten Person und des Versicherungsnehmers nach 10 Jahren (nach Vollendung des 50. Lebensjahres des Versicherungsnehmers und der versicherten Person, in allen anderen Fällen 15 Jahren) die Leistung aus dem Lebensversicherungsvertrag steuerfrei vereinnahmen, so die Schoellerbank.

Die Erträge aus Fonds innerhalb des Lebensversicherungsvertrages bzw. auch der Wertzuwachs bei Veranlagungswechsel seien komplett steuerfrei. Die Steuerfreiheit ist jedoch auch an Bedingungen geknüpft: Die einmal festgelegten Vertragsbedingungen können nicht ohne weiteres geändert werden. Ein Wechsel zwischen unterschiedlichen Lebensversicherungstarifen, z. B. von einer fondsgebundenen Lebensversicherung auf eine Rentenversicherung, ist ohne Nachversteuerung nicht möglich. Ebenso führe der Wechsel der versicherten Person zu einem steuerlich nachteiligen Effekt.

Benötigt der Anleger einen Teil seines Geldes, dann können 25% der Prämie zuzüglich Zuzahlungen entnommen oder im gegenteiligen Fall bis zum doppelten der Einmalprämie zugezahlt werden.

Bei Stiftungen

Auch die steuerlichen Vorteile der Stiftung wurden durch mehrere Akte des Gesetzgebers sukzessive reduziert, so die Schoellerbank: So wurde zuletzt 2011 der Steuerthesaurierungseffekt innerhalb der Stiftung durch die Anhebung der Zwischensteuer bei Kapitalvermögen auf 25% de facto abgeschafft. Dadurch könne die Stiftung die Besteuerung von Zinsen und den Wertzuwachs nicht erst auf den Zeitpunkt der Ausschüttung an die Begünstigten verschieben, sondern wird sogleich steuerpflichtig.

Packe man das langfristige gebundene Kapitalanlagevermögen jedoch in eine Versicherungslösung, sind zwar unmittelbar 4% Versicherungssteuer fällig, innerhalb der Versicherungslösungen sei die Fondsveranlagung dann aber zwischensteuerfrei. Wird gewechselt, fällt ebenfalls keine Zwischensteuer an. Dadurch könne sich ein Steuerspareffekt ergeben.

Die Konstruktion ist dabei grundsätzlich so aufgebaut, dass die Stiftung Versicherungsnehmer und der Stiftungsvorstand oder der Begünstigte die versicherte Person ist. Nach 10 oder 15 Jahren steuerlicher Behaltefrist kann die Versicherungsleistung ins Stiftungsvermögen steuerfrei vereinnahmt werden.

Dabei biete sich der Einsatz der Lebensversicherung auch als Instrument der Vermögensnachfolge an: Der Versicherungsnehmer und die versicherte Person können unterschiedlich gewählt werden. Hier könne beispielsweise die ältere Generation Versicherungsnehmer sein und die nächste Generation die versicherte Person.

Natürlich sind bei solchen Konstruktionen noch zahlreiche Details zu beachten; weiters fallen bei einer Versicherungslösung diverse Verwaltungskosten an, und die Einbettung in eine Versicherung schützt den Anleger auch nicht vor Kursverlusten.

Link: Schoellerbank

 

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