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Bildung & Uni, Recht, Veranstaltung

Forum der Staatsanwälte diskutiert Neuerungen 2016

Wien. Das Jahr 2016 bringt eine Vielzahl von Neuerungen im Strafrecht. Das „Forum der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte“ in Walchsee widmet sich bis 23. Juni 2016 dem Thema, so das Justizministerium.

Am Beginn des zweiten Tages des Forums gab Christian Pilnacek, Leiter der Strafrechtssektion im Bundesministerium für Justiz, einen Überblick über die wesentlichen Neuerungen im Bereich des Strafrechts, heißt es weiter:

  • Pilnacek führt aus, dass das Strafprozessrechtsänderungsgesetz I 2016, welches großteils bereits am 1. Juni 2016 in Kraft trat, insbesondere Verbesserungen im Bereich des Opferschutzes, der Verankerung einer gesetzlichen Grundlage für die Abfrage von Strafverfolgungsbehörden im Kontenregister und einer Erweiterung des Rechtsschutzes im Strafverfahren gebracht hat.
  • Wesentlicher Inhalt des geplanten Strafprozessrechtsänderungsgesetzes II 2016 ist die Gewährleistung des Zugangs eines festgenommenen Beschuldigten zu einem Verteidiger und die Ausdehnung der Diversionsmöglichkeiten.
  • Weiters liegt ein Gesetzesentwurf betreffend der Überwindung von Verschlüsselungsprogrammen, um die Überwachung internetbasierter Kommunikation (z.B. WhatsApp und Twitter) für die Ermittlungsbehörden zu ermöglichen vor.

Pilnacek betont, dass die Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Überwachung äußerst streng ausgestaltet sein sollen, um mögliche unverhältnismäßige Eingriffe in die Grundrechte und den Bereich des Datenschutzes zu verhindern.

Das Justizministerium ist jedenfalls bestrebt, auf die im Begutachtungsverfahren geäußerten Bedenken einzugehen und den Gesetzesentwurf wo notwendig anzupassen, so Pilnacek.

Strafgesetzbuch, Suchtmittelgesetz und Jugendgerichtsgesetz

Im Rahmen einer Podiumsdiskussion tauschen sich Experten weiters über die aktuellen Änderungen im Bereich des Strafgesetzbuches, des Suchtmittelgesetzes und des Jugendgerichtsgesetzes aus, so das Ministerium.

  • Oberst Martin Kirchler vom Stadtpolizeikommando Innsbruck erörtert die Auswirkungen der Gesetzesänderungen auf die Polizeiarbeit und verweist auf die hohe Effizienzsteigerung. Die seit 1. Juni 2016 geltende Änderung des SMG konnte aus seiner Sicht dem  Problem der steigenden Drogenkriminalität in Österreich entgegenwirken und das Vorgehen gegen Drogenhandel maßgeblich unterstützen.
  • Thematisiert werde auch die Erweiterung des Tatbestandes der sexuellen Belästigung durch die Ahndung der intensiven Berührung einer der Geschlechtssphäre zuzuordnenden Körperstelle. Die Bevölkerung ist nach den Vorfällen während der Silvesternacht in Köln besonders sensibilisiert, was auch die diesbezügliche Anzeigenstatistik zeigt.
  • Im Jugendstrafrecht war zum einen die Reduzierung von Haftstrafen bei Jugendlichen oberstes Ziel der Gesetzesänderungen, zum anderen wurde eine österreichweite Jugendgerichtshilfe eingerichtet, die im Auftrag des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft Jugenderhebungen durchführt, Kriseninterventionsarbeit leistet und Haftentscheidungshilfe bereitstellt.

Strafprozessrecht und Einführung des Kontenregisters

Am Nachmittag widmet sich das Forum den Änderungen der Strafprozessordnung, unter anderem der mit 1. Juni 2016 in Kraft getretenen Ausweitung der Opferrechte von Straftaten. So gelten Minderjährige sowie Opfer von Sexualdelikten oder Gewalt in Wohnungen immer als besonders schutzbedürftig und erhalten im Strafverfahren weitere Rechte, wie die Möglichkeit, die Öffentlichkeit von der Hauptverhandlung auszuschließen oder die Vernehmung im Ermittlungsverfahren wenn möglich von einer Person des gleichen Geschlechts durchführen zu lassen.

Durch die Aktualisierung der StPO Novelle wurde auch die rechtliche Basis für den Zugriff auf das zentrale Kontenregister geschaffen, erklärt Carmen Prior, zuständige Abteilungsleiterin im Bundesministerium für Justiz. Für die Einsicht der äußeren Kontodaten (z.B. Name, Wohnort, Geburtsdatum) reicht nunmehr eine staatsanwaltschaftliche Anordnung aus.

Kritik an Weisungsgebundenheit

Nach Einblicken in das Berichtswesen der Staatsanwaltschaften gibt es seitens der Generalprokuratur auch Kritik an der Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaften. „Staatsanwaltschaften sind keine Verwaltungsbehörden; sie sind Organe der Gerichtsbarkeit und somit unabhängig zu stellen“, meint Generalprokuratur Werner Pleischl, und schlägt die Einrichtung einer Konferenz der Leitenden Staatsanwältinnen und Staatsanwälte als fachliches Kontrollgremium vor.

Das Forum der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte findet von 20. bis 23. Juni 2016 in Walchsee im Hotel Seehof, Seeresidenz & Panorama statt und widmet sich dem Thema „Veränderungen im Strafrecht“.

Link: Justizministerium

 

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