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Bildung & Uni, Business, Recht

Kalss: Mehr Sicherheit für Familienunternehmen

Wien. Mit 1. Juli 2016 trat eine Änderung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) in Kraft, die eine Gesetzeslücke bei Syndikatsverträgen schließt und das Bestehen von Familienunternehmen zukünftig besser absichern soll.

Die Ergänzung im Gesetzestext soll das Aussteigen aus sogenannten Syndikatsverträgen zukünftig erschweren, um den GesellschafterInnenbestand und das Einkaufen externer InvestorInnen in ein Familienunternehmen besser regulieren zu können.

Die Empfehlung zu dieser Ergänzung kam von WU-Professorin Susanne Kalss, die sich seit vielen Jahren den rechtlichen Grundlagen von Familienunternehmen widmet. Sie sieht in der gesetzlichen Änderung einen großen Schritt, um Familienunternehmen mehr Sicherheit gewährleisten zu können.

Wirtschaftsfaktor Familienunternehmen

Rund achtzig Prozent der Unternehmen in Österreich sind Familienbetriebe. Um ihr langfristiges Bestehen sichern zu können, greifen diese neben zahlreichen anderen Instrumenten auf Syndikatsverträge zurück, welche die Interna Anteilsaufteilung, Übergaben oder Gewinnausschüttung regeln.

„Eine zentrale Problemstellung der vergangenen Jahre war die Tatsache, dass eine gesetzliche Lücke es möglich machte, dass Gesellschafter der Familie aus dem Syndikatsvertrag aussteigen und daher einfach ihre Anteile verkaufen konnten. Somit wurde externen Investoren eingeräumt, sich in Familienunternehmen einkaufen und den Bestand des Familienunternehmens gefährden zu können“, heißt es in einer Aussendung der WU.

Gesetzeslücke geschlossen

Eine Empfehlung von WU-Professorin Susanne Kalss schafft demnach Abhilfe. Sie formulierte in ihrer wissenschaftlichen Auseinandersetzung jene Ergänzung, die mit 1. Juli in das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch Artikel 11 aufgenommen wurde. „Wir haben versucht durch verschiedenste Auslegungen des Gesetzes die bestehende gesetzliche Lücke zu schließen. Leider mussten wir dem Gesetzgeber mitteilen, dass dies nicht möglich war. Demnach gab es unsererseits die Empfehlung, fünf Worte im Gesetzestext zu ergänzen, um Familienunternehmen mehr Sicherheit zu gewährleisten. Diese fünf Worte treten mit 1. Juli in Kraft“, so WU-Professorin Kalss vom Department für Unternehmensrecht.

Sicherheitsfaktor Syndikatsvertrag

Der Syndikatsvertrag ist ein nicht öffentlicher, ergänzender Vertrag zum Gesellschaftsvertrag oder zu einer Aktiensatzung und erleichtert interne Regelungen unter den (meist familiären) Gesellschaftern wie Anteilsübertragungen, die Verteilung von Funktionen, Abstimmung des Stimmrechts in der Hauptversammlung oder auch die Aufteilung des Gewinns. Er regelt demnach das Verhältnis der Familienmitglieder zum Unternehmen und soll Stabilität schaffen. Ein zentrales Element des Fortbestandes eines Familienunternehmens ist die Absicherung, dass die Anteile der (familiären) GesellschafterInnen nicht einfach an Außenstehende verkauft werden können.

Vor zwei Jahren trat in Österreich eine Novelle des 200 Jahre alten Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches in Kraft, die das Recht für Gesellschaften und damit für Syndikatsverträge völlig neu regelte. Mit den Änderungen kamen laut Kalss auch einige rechtliche Unschärfen zu Tage, die gerade für Familienunternehmen enorme Risiken darstellten. Diesen rechtlichen Gefahren widmet sich seither die Expertin in ihrer wissenschaftlichen Arbeit.

„Die Novelle machte es möglich, dass die einzelnen familiären GesellschafterInnen ohne interne Absprache ihre Anteile an Externe, wie beispielsweise MitbewerberInnen, verkaufen könnten. Der Weiterbestand zahlreicher Familienunternehmen würde dadurch massiv gefährdet. Der Gesetzgeber berücksichtigt jetzt allerdings das vertraglich festgelegte Ziel von Familienunternehmen, die Anteile in der Hand der Familie zu halten und stellt dies mit der Ergänzung in § 1209 ABGB nun sicher“, erklärt Kalss.

Link: WU

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