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Business, Finanz, Recht

CFDs, binäre Optionen & Co: Verbot für Private überlegt

Wien. Die europäische Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA evaluiert laut einem Ende Juni veröffentlichten Statement erstmals eine sogenannte Produktintervention bei hochspekulativen Finanzinstrumenten für Kleinanleger. Dazu gehören Differenzkontrakte (CFD), binäre Optionen u.a., heißt es bei Österreichs FMA. In Deutschland hat die Bafin bereits Schritte gesetzt.

Rechtliche Grundlage für den neuen Schritt der ESMA sind die neuen EU-Anlegerschutzregelungen, die Anfang 2018 in Kraft treten. Konkret geht es um den Vertrieb von Differenzkontrakten (CFD), binären Optionen und „Rolling Spot Forex“-Geschäften, die schon länger unter verstärkter Beobachtung stehen und vor denen auch die FMA bereits wiederholt gewarnt hat, heißt es weiter.

Die Maßnahmen

Aus Sicht der ESMA sind die bisher gesetzten Maßnahmen wie die Schaffung einer eigenen Task Force, die Veröffentlichung von Q&As und Investorenwarnungen möglicherweise nicht ausreichend, um ein einheitliches Vorgehen der nationalen Aufsichtsbehörden sicherzustellen und den Schutz der Anleger zu gewährleisten.

Im Rahmen einer EU-weiten Produktintervention kann ESMA künftig den Verkauf von bedenklichen Finanzinstrumenten bzw. bestimmte gefährliche Produkteigenschaften verbieten.

Bezüglich CFDs, binären Optionen und „Rolling Spot Forex“-Kontrakten diskutiert ESMA die Begrenzung von Hebeleffekten durch eigene „Leverage Limits“, die zwingende Beschränkung von möglichen Kundenverlusten sowie Restriktionen bei Vermarktung und Vertrieb.

Einige dieser Maßnahmen wurden bereits im Rahmen von nationalen Produktinterventionen, z.B. in Deutschland und in Belgien, angewendet. So hat die deutsche Finanzaufsicht Bafin den Vertrieb von Kontrakten mit Nachschusspflicht an Private verboten.

Was es braucht

  • Eine EU-weite Produktintervention der ESMA setzt laut FMA grundsätzlich eine erhebliche Gefährdung des Anlegerschutzes oder eine Gefährdung des ordnungsgemäßen Funktionierens und der Integrität der Finanzmärkte oder der Stabilität des Finanzsystems voraus.
  • Sie ist frühestens ab Inkraftreten des MiFID II-Paketes am 3.1.2018 möglich und muss in der Folge alle drei Monate neu evaluiert werden.
  • Zu diesem Zeitpunkt wird auch die FMA in Österreich über die gesetzlichen Instrumente für eine nationale Produktintervention verfügen.

Die Instrumente im Visier

CFDs, binäre Optionen und „Rolling Spot Forex“-Kontrakte werden häufig grenzüberschreitend unter Einsatz aggressiver Marketingmethoden über Online-Plattformen angeboten und sind für Kleinanleger äußerst riskant, so die FMA: Sie sind nicht standardisiert, und die Produkteigenschaften können sich von Anbieter zu Anbieter unterscheiden.

Studien haben gezeigt, dass Retailkunden, die mit solchen Produkten spekulieren, im Regelfall das eingesetzte Geld verlieren, heißt es weiter: In mehreren EU-Mitgliedstaaten kam es deshalb zu Beschwerden von privaten Anlegern, die mit solchen Produkten signifikante Verluste erlitten hatten. Die FMA bietet weitere Informationen zum Thema auf ihrer Website.

Link: FMA

Link: ESMA (Stellungnahme)

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