Linz / Wien. Das Justizministerium hat den Entwurf zur Privatstiftungsgesetz-Novelle 2017 ausgesandt. Bestehende Stiftungen könnten Umbau-Bedarf haben, so Kanzlei SCWP.
In der Novelle enthalten sind wie berichtet u.a. Änderungen im Bereich der Stifterfamilie, des Stiftungsvorstands sowie der Kontrollorgane. Das Gesetz soll laut Fahrplan noch vor den Wahlen im Nationalrat beschlossen werden – was natürlich keineswegs sicher ist.
Die ersten Reaktionen zum neuen Entwurf könnten jedenfalls unterschiedlicher nicht sein, schildert SCWP Schindhelm in aktuellen Kanzlei-Infos: Neben vorsichtig positiven Meldungen sehen andere gar einen „Sprengsatz für Privatstiftungen“.
Die wichtigen Neuerungen
Seit Einführung des Privatstiftungsgesetzes (PSG) im Jahr 1993 haben Streit- und Zweifelsfälle zu einer reichen Judikatur und Rechtsfortentwicklung geführt, die nicht immer den Bedürfnissen der Privatstiftung und der aus ihr berechtigten Personen entspreche. Die Novelle soll nun Klarheit schaffen, durch eine Neugestaltung der Stiftungs-Governance mit größeren Gestaltungsmöglichkeiten.
Der Ministerialentwurf sieht vor, dass es dem Stifter offensteht, den Vorstand zu verkleinern, vor allem aber das Aufsichtsorgan (bisher Aufsichtsrat bzw oftmals Beirat) aufzuwerten, womit – wie SCWP hinweist – auch die Vertretung der Stifterfamilie in der Privatstiftung klarer verankert werde.
Neben neuen Bestimmungen zur Rechnungslegung ist auch eine Präzisierung der Tätigkeiten des Stiftungsprüfers vorgesehen. Auf Änderungsbedarf bei bestehenden Stiftungsurkunden u.a. geht die Kanzlei in ihren Infos außerdem ein.
Link: SCWP Schindhelm