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Bildung & Uni, Business, Recht

Neues zu Plastikverboten, Tourismusrecht, Justizwache

Wien. Die Einweg-Plastikrichtlinie der EU wird als historischer Schritt gesehen. Reformiert werden soll die Justizwache. Neues gibt es auch im Tourismusrecht.

Nach monatelangen intensiven Verhandlungen wurde heute der Gesetzestext der EU-Richtline „Zur Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt“ verabschiedet. Die „Trilog“ genannte Beratungsrunde (EU-Kommission, EU-Parlament und EU-Rat, derzeit noch unter österreichischem Vorsitz) hat sich in den frühen Morgenstunden auf ein finales Papier geeinigt. Es erntet Lob und Tadel von Umweltorganisationen.

So sieht Global 2000 einen „begrüßenswerten wichtigen Schritt“. Enttäuschend sei allerdings, dass die Mitgliedstaaten den Verbrauch von To-Go- Plastikverpackungen und -bechern für den einmaligen Gebrauch lediglich erheblich reduzieren müssen und keine verbindlichen Reduktionsziele festgelegt wurden, heißt es. Dagegen sei es erfreulich, dass Plastikproduzenten für die Abfallbehandlung und für Clean-Ups von Einwegartikel aus Plastik, einschließlich Zigarettenstummeln und Fisch-Fang-Geräten, in Zukunft aufkommen müssen. Weiters dürfen bestimmte Plastik-Gegenstände, die besonders häufig im Meer landen, nicht mehr verkauft werden, wie etwa Plastikbesteck, Plastikstrohhalme und Polystyrolschaum-Behälter für Lebensmittel und Getränkebecher. Vor allem sei die geplante 90-prozentige Sammelquote für Plastikflaschen ein wichtiger Schritt – wenn auch, und das ist der Wermutstropfen, erst ab 2029.

Am 20. Dezember 2018 sollen die nationalen Umweltminister die vereinbarte Richtlinie unterzeichnen. Die Mitgliedstaaten haben dann zwei Jahre Zeit, um sie in nationales Recht umzusetzen, das spätestens 2021 in Kraft treten sollte.

Justizwache soll nicht länger Polizei 2. Klasse sein

Die Schaffung eines klaren und zeitgemäßen Berufsbildes für die Justizwache steht im Fokus einer Bürgerinitiative, die im Justizausschuss des Nationalrats auf Anklang stößt, wie die Parlamentskorrespondenz berichtet. So spiegle die derzeitige Definition „Betreuung und Aufsicht“ nicht die schwierige Aufgabenstellung der Justizwache wider, heißt es darin. Ein erster wichtiger Schritt wäre etwa die Aufnahme der Justizwache in das Sicherheitspolizeigesetz. Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ) kündigte an, dass dieses Thema beim geplanten Hearing im Februar 2019 ausführlicher beleuchtet werden soll.

Dabei gehe es u.a. um Fragen, wie konkrete Benachteiligungen gegenüber der Polizei (z.B. im Dienst- und im Waffenrecht) beseitigt werden können. Dies impliziere etwa auch den Zugang zur Schwerarbeiterregelung. Unabdingbar sind nach Ansicht der Unterstützer auch eine Anpassung und Modernisierung der Strafvollzugsgesetzgebung sowie Verwaltungsvereinfachungen.

Jahrbuch Tourismusrecht behandelt Transporteure, Biker und Touristen

Im Verlag NWV ist das Jahrbuch Tourismusrecht 2018 erschienen. Es enthält Beträge zum Reiserecht aus Wissenschaft und Praxis. Themen sind laut den Angaben u.a. Fragen des neuen Pauschalreiserechts in Österreich, Tschechien und der Slowakei.

Weiters geht es um Fahrradtourismus, Naturparkrecht und – als ein Schwerpunkt – transportrechtliche Themen. Neben Rechtsfragen des Eisenbahnbetriebs werden die internationale Zuständigkeit im Bereich der Luftbeförderung sowie die Rechtsstellung der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen auf europäischer Ebene untersucht. Dazu gibt es aktuelle Judikatur usw. (Stand Herbst 2018).

 

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