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Recht, Tech, Tipps

So registrieren Sie Ihr Wertkartenhandy (Update)

©Magenta

Frist endet. Vorsicht, Ihr Handy könnte bald unbrauchbar sein. Bis 1. September 2019 müssen alle Wertkarten-Handys in Österreich registriert sein. Unser Artikel schildert die besten Methoden – und was passiert wenn Sie nichts tun.

Handy-Wertkarten sind praktisch – und ihre Nutzung war viele Jahre lang de facto anonym. Den Sicherheitsbehörden ist das allerdings seit langem ein Dorn im Auge. Schließlich hat der Gesetzgeber gehandelt und durch eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG 2003) die Zwangs-Registrierung eingeführt: Seit 1. Jänner 2019 müssen alle Handy-Wertkarten in Österreich beim Kauf registriert werden.

Die Kunden müssen dabei einen Ausweis zücken: Bei der Registrierung müssen Name und Geburtsdatum angegeben werden. Das ermöglicht die eindeutige Verknüpfung der Telefonnummer der Handy-Wertkarte mit einer bestimmten Person. Der Staat erhofft sich dadurch mehr Sicherheit, auch wenn es durchaus kritische Stimmen und erhebliche Zweifel gibt, etwa beim Verband der Internet-Provider ISPA.

Der Regulator spricht: „Handy-Wertkarte jetzt registrieren“

Doch was passiert mit den rund fünf Millionen Handy-Wertkarten, die – ganz unregistriert – aus der Zeit vor dem 1. Jänner 2019 im Umlauf sind? Auch die Inhaber solcher Handy-Wertkarten sind zur Registrierung verpflichtet.

Zwar mussten Kunden schon bisher bei Anbietern wie Onlineaufladen.at ihre E-Mail-Adresse angeben, für die notwendige Identifizierung reicht das in den Augen des Gesetzgebers (bzw. der Sicherheitsbehörden) aber nicht. Daher müssen sich auch Inhaber alter Wertkarten ausweisen (rechtliche Grundlage: s. hier).

Telekom-Aufseher Klaus Steinmaurer: „Jetzt registrieren“ ©RTR / David Bohmann

„Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, weil das Mobiltelefon plötzlich nicht mehr funktioniert, empfehlen wir die Sommermonate für die Registrierung zu nutzen“, meint Telekom-Regulator Klaus M. Steinmaurer von der Aufsichtsbehörde RTR. Auf der RTR-Webseite gibt es Links zu den Registrierungs-Informationen von rund 20 Betreibern in Österreich.

Die Methoden der Registrierung

Grundsätzlich gibt es mehrere Möglichkeiten:

  • Persönlich im Handy-Shop. Die Telekom-Anbieter haben in ihren Shops Servicestellen eingerichtet. Nötig ist in jedem Fall ein amtlicher Ausweis mit Foto, also z.B. der Reisepass, Führerschein oder Personalausweis. Außerdem muss natürlich die Wertkarte (SIM-Karte) dabei sein. Anbieter wie Magenta / telering begnügen sich auch mit dem Kartencode („Personal Unblocking Key“, PUK). Dann ist es nicht unbedingt nötig, die Karte dabei zu haben. Der PUK ist jener Code, mit dem ein vergessener PIN-Code aufgehoben werden kann. Er ist normalerweise ebenso wie der PIN-Code auf jener Scheckkarte aufgedruckt, aus der die SIM-Karte herausgebrochen wird.
  • Persönlich bei der Post oder im Elektronikshop. Auch die Post AG, Fachgeschäfte wie Hartlauer und Mediamarkt und andere Retailer (teilweise auch Trafiken) bieten die Wertkarten-Registrierung für gängige Marken an. Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie beim eigenen Netzbetreiber.
  • Online mit PUK. Für die Online-Registrierung der Handy-Wertkarte gibt es offizielle Hilfsseiten der Handynetzbetreiber – u.a. für A1 (B.free) hier, für Magenta hier, Drei hilft hier weiter. Wer seine Wertkarte online registrieren will, benötigt neben einem Ausweis auch den „PUK“ der Wertkarte.
  • Online mit zweitem Handy-Vertrag. Relativ leicht geht es, wenn man registrierter Kunde eines Netzbetreibers wie A1 ist: Dann reicht die Eingabe des Kundenkennworts, und die Wertkarte (im konkreten Fall B.free) wird sozusagen im Huckepack authorisiert. Übrigens bieten die Handyfunker bei der Gelegenheit gerne an, die Wertkarte in einen dauerhaften Handy-Vertrag umzuwandeln. Das lohnt sich für Sie aber nur, wenn Sie entsprechend viel telefonieren – achten Sie auf eventuelle Grundgebühren. Anbieter wie Magenta („Klax“) haben teilweise auch neue Prepaid-Tarifmodelle für die Registrierungs-Ära herausgebracht.
  • Online über die Hausbank. Österreichs Banken haben einen Service gestartet, mit dem ihre Kunden ihre Handy-Wertkarten registrieren können. Mit „eID Bank-Ident“ kann man sich relativ einfach online identifizieren. Die Registrierung der Handy-Wertkarten ist jetzt der erste große Anwendungsfall, weitere sollen laut Banken folgen. Nutzbar ist der Dienst bei Bank Austria, Erste Bank, Volksbanken, Hypos, Austrian Anadi Bank u.a.
  • Mit Handysignatur / Bürgerkarte. Elektronische Signaturen, wie sie in Österreich etwa über die Bürgerkarte getätigt werden können, sind rechtsgültige digitale Unterschriften. Daher bieten die Netzbetreiber auch die entsprechende Identifizierung an.

Wertkarte registrieren: Welche Methode ist am einfachsten? Welche ist am billigsten?

Zuerst die gute Nachricht: Normalerweise sollten durch die Registrierung selbst keine Kosten anfallen (Update: Manche Dienstleister verrechnen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 Euro).

Die schlechte Nachricht: Bei der Online-Registrierung müssen Sie seitenlange Formulare ausfüllen, Passnummern u.ä. eintragen und vieles mehr. Der Gang zum Shop Ihres Handynetz-Betreibers könnte einfacher sein, allerdings warten auch dort Formulare auf Sie.

Vorsicht Falle: Wo Sie überall Handy-Wertkarten haben (könnten)

Viele Österreicher telefonieren per Wertkarte oder nützen diese, um unterwegs online zu sein. Doch das sind keinesfalls die einzigen Einsatzgebiete. Häufige Anwendungsfälle, die ebenfalls von der Registrierungspflicht betroffen sind, können etwa sein:

  • Hat Ihre Alarmanlage eine SIM-Karte, um im Fall des Falles bei Ihnen, der Polizei oder einem Wachdienst Alarm schlagen zu können? Auch diese SIM-Card muss registriert werden (dabei können Sie gleich überprüfen, ob der Alarm auch in der Praxis funktioniert).
  • Weitere Karten für technische Anwendungen könnten z.B. in intelligenten Strom- und Wasserzählern (Smart Meter), Heizungen, Photovoltaik-Anlagen, Mährobotern und anderen Smart Home-Geräten eingebaut sein. Vergessen sollte man auch nicht auf das Auto (bzw. dessen Navi), Drohne, den LTE / Wlan-Router im Gartenschuppen und dergleichen mehr. Laut den Anbietern werden rund 20 Prozent aller Wertkarten nicht in Handys eingesetzt.
  • Haben Sie Kindern, Eltern oder Freunden ein Wertkarten-Handy geschenkt? Ohne Registrierung ist es mit dem Telefonieren bald vorbei.

Gilt die Pflicht zur Registrierung auch in anderen EU-Staaten?

Österreichs Registrierungspflicht bei Handy-Wertkarten folgt zwar Beispielen aus den Nachbarstaaten, das Vorgehen der EU ist hier aber nicht einheitlich. So haben sich unter anderem Großbritannien und Tschechien gegen eine Registrierung entschieden. In manchen Ländern wurde eine schon bestehende Registrierungspflicht auch wieder abgeschafft, da der erhoffte Nutzen – Vorteile in der Verbrechensbekämpfung – nicht eintrat bzw. ein Schwarzmarkt für Prepaid-Karten entstand.

Wer in diesen Ländern eine Handy-Wertkarte erwirbt, kann diese also auch weiterhin anonym nützen und online aufladen. Ob das für Österreicher rechtens ist, steht auf einem anderen Blatt. Netzbetreibern drohen bei Verstößen gegen die Registrierungspflicht laut RTR jedenfalls erhebliche Strafen.

A propos: Wenn Ihr Handy samt registrierter Wertkarte gestohlen wird, sollten Sie unbedingt eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei machen. Schließlich könnte das gestohlene Handy künftig ja bei einem Verbrechen zum Einsatz kommen – und die SIM-Karte ist jetzt mit Ihrem Namen verknüpft.

Was passiert wenn das Wertkarten-Handy nicht registriert wird?

Wer seine Wertkarte nicht registriert, dem passiert – vorläufig – nichts, heißt es bei den Netzbetreibern: Theoretisch lässt sich mit der Karte also eine Zeitlang weitertelefonieren. Unterbunden wird aber die Aufladung. Sinkt das Guthaben daher auf null, ist es mit dem Anrufen vorbei.

Und noch ein wichtiger Umstand ist zu beachten: Das Guthaben gilt nicht unbegrenzt, sondern läuft relativ bald ab. „Die Gültigkeit eines Guthabens beträgt 12 Monate ab Aufbuchungsdatum“, heißt es etwa bei Magenta.

Und weiter: „Nehmen Sie vor dem 01.09.2019 eine Aufbuchung vor, können Sie das geladene Guthaben noch 12 Monate ab Aufbuchungsdatum nutzen. Erfolgt auch nach Ablauf der 12 Monate keine gesetzliche Registrierung, wird die Wertkarte deaktiviert – spätestens am 31.08.2020.“ Spätestens in einem Jahr wäre eine nicht registrierte Wertkarte also nicht mehr verwendbar.

 

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