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Business, Recht

BWB durchsucht Poolreiniger: „Heuer mehr Ermittlungen“

Paris / Wien. Die BWB durchsucht gemeinsam mit französischen Kollegen Anbieter von Poolreinigungsgeräten: Heuer liege der Fokus verstärkt auf Ermittlungen.

Die Bundeswettbewerbsbehörde BWB bestätigt Hausdurchsuchungen im Markt für automatische Poolreinigungsgeräte: Die BWB habe von 5. bis 6. September 2019 in Frankreich gemeinsam mit der französischen Wettbewerbsbehörde Hausdurchsuchungen im Markt für automatische Poolreinigungsgeräte durchgeführt.

Es bestehe der Verdacht auf kartellrechtswidrigen vertikale Abstimmungsmaßnahmen hinsichtlich der Behinderung des Absatzkanals „Online-Handel“. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt für die Unternehmen die Unschuldsvermutung, erinnert die BWB (die übrigens bereits 2014 ein Kartellverfahren im Markt für Poolreinigungsgeräte geführt hat).

Die Regeln für Hausdurchsuchungen

Die Bundewettbewerbsbehörde kann bei dem Verdacht von Zuwiderhandlungen gegen EU Kartellrecht (Art 101 und Art 102 AEUV) im Rahmen der Verordnung (EG) 1/2003 in einem anderen EU-Mitgliedsstaat Ermittlungen in Kooperation mit der ansässigen Wettbewerbsbehörde nach dem nationalen Recht durchführen lassen, erläutert die Behörde.

Seit Bestehen der BWB wurden 157 Hausdurchsuchungen durchgeführt. Davon wurden für die Europäische Kommission 20 und für das deutsche Bundeskartellamt 4 Hausdurchsuchungen durchgeführt.

Im Vorjahr habe man den Fokus mehr auf Präventionsmaßnahmen gelegt und den 1. Teilbericht der Branchenuntersuchung Gesundheit, einen Fairnesskatalog, einen Leitfaden zur neuen Transaktionswert-Schwelle sowie einen „Standpunkt“ zum Bestattungswesen veröffentlicht.

2019 stehen Ermittlungen wieder mehr im Fokus. Es wurden 13 Hausdurchsuchungen in verschiedenen Branchen dieses Jahr bereits durchgeführt, so die BWB.

Link: BWB

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