Wien. Ab dem 1.1.2020 treten neue Schwellenwerte für öffentliche Auftragsvergaben in Kraft, macht Wolf Theiss in einem Client Alert aufmerksam.
Die EU-Kommission hat im Oktober 2019 die neuen, deutlich gesunkenen Schwellenwerte angekündigt. Die Veröffentlichung erfolgt voraussichtlich im Dezember 2019, sie gelten dann für die nächsten zwei Jahre (2020 und 2021), so Wolf Theiss.
Schwellwerte legen fest, ab wann ein bestimmtes Vergabeverfahren zu wählen ist und welche Regeln dafür gelten. Kommt es dabei zu Fehlern, so können Unternehmen dagegen vorgehen. Wurde z.B. zu Unrecht eine Direktvergabe vorgenommen statt ein obligatorisches offenes Verfahren durchzuführen, so hat ein Unternehmer Rechtsschutzmöglichkeiten beim Bundesvergabeamt bzw. bei den Rechtsschutzbehörden der Länder, so die WKO.
Entsprechend wichtig ist die Frage, ob die Schwellwerte eingehalten werden: Durch die jetzt von der EU vorgenommene leichte Senkung könnten nämlich Verfahren in die nächsthöhere Kategorie rutschen, die bis jetzt gerade noch darunter lagen.
Was künftig zu beachten ist
Für klassische Bauaufträge und solche im Sektorenbereich sinkt der Schwellenwert laut der Mitteilung von 5.548.000 auf 5.350.000 Euro. Für klassische Liefer- und Dienstleistungsaufträge sinkt der Schwellenwert von 221.000 auf 214.000 Euro.
Im Sektorenbereich und Verteidigungsbereich, für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von zentralen öffentlichen Auftraggebern sowie für Konzessionen gelten künftig ebenfalls entsprechend leicht gesenkte Schwellenwerte.