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Neuer Leitfaden von TI: Sauber bleiben bei Staatsaufträgen

©ejn

Compliance. Das öffentliche Beschaffungswesen bewegt Milliardenbeträge: Transparency International (TI) bringt eine Broschüre heraus, wie Staatsdiener:innen Probleme vermeiden.

Das öffentliche Beschaffungswesen macht einen wesentlichen Teil der europäischen Wirtschaftsleistung aus, im deutschsprachigen Raum liegt der Anteil zwischen 14 bis 18 Prozent des jeweiligen BIP. Im Bereich der öffentlichen Beschaffung sind daher Maßnahmen zu implementieren, die dazu dienen, rechtskonformes Wirtschaften sicherzustellen, mahnt TI Austria.

Alle Interessenkonflikte ausschließen

Allein die Möglichkeit eines Interessenkonflikts im Rahmen eines Vergabeverfahrens gefährde den unverfälschten Wettbewerb. Bereits diese Gefährdung soll verhindert werden. Dabei sei es irrelevant, ob der Interessenkonflikt einen finanziellen, wirtschaftlichen oder persönlichen Hintergrund hat. Eine neue TI-Arbeitsgruppe („Öffentliche Beschaffung und Vergaberecht“) hat sich im ersten Jahr ihrer Gründung mit diesem Thema beschäftigt und Lösungsansätze ausgearbeitet, die TI nun in einem Booklet herausbringt.

Anwalt Rudolf Pekar, Leiter der TI-Arbeitsgruppe: „Interessenkonflikte können zu rechtswidrigen Ausschreibungen führen und sowohl für öffentliche Auftraggeber:innen als auch Bieter:innen weitrechende Folgen haben. Es müssen daher beide Seiten frühzeitig entsprechende Maßnahmen in ihrer Organisation einführen, um sicherzustellen, dass Interessenkonflikten effektiv entgegengewirkt werden kann. Mit dem Booklet wollen wir mehr Bewusstsein für die Problembereiche der Vergabe-Compliance schaffen und öffentlichen Auftraggebern einen Leitfaden an die Hand geben, wie mit Interessenkonflikten umzugehen ist, welche gesetzlichen Pflichten einzuhalten sind und welche Maßnahmen gesetzt werden können.“

Viele Gefahren für strauchelnde Staatsdiener

Prof. Eva Geiblinger, Vorstandsmitglied von TI Austria: „Interessenkonflikte stehen dem Grundsatz der Transparenz und Bietergleichbehandlung entgegen! Nichtdiskriminierung und Verhältnismäßigkeit sind einzuhalten. Dadurch wird nicht nur ein freier und fairer Wettbewerb gewährleistet, sondern auch der Wirtschaftsraum weiterentwickelt und die Konkurrenzfähigkeit verbessert.“

Neben den vergaberechtlichen Konsequenzen, die bis zu einer Nichtigerklärung der Ausschreibung führen können, könne das Ignorieren eines Interessenkonflikts für die agierenden Personen allenfalls auch straf-, wettbewerbs-, dienst- und haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, warnt TI.

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