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Recht, Tipps

EVN-Kunden erhalten nach Klage jetzt Gutschrift

Konsumenten. Der VKI klagte Energieanbieter EVN wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Nun gibt es einen Deal: Kunden erhalten ihr Geld zurück.

Wie berichtet, hatte der Oberste Gerichtshof (OGH) im Herbst 2019 in einem Verfahren des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) eine Preisanpassungsklausel der EVN für unzulässig erklärt. Damit fiel laut VKI die Grundlage für vergangene Preiserhöhungen durch die EVN weg.

Nach Ansicht des VKI waren daher die auf Grundlage dieser gesetzwidrigen Klausel durchgeführten Preiserhöhungen an betroffene Kunden zurückzahlen.

Gutschrift oder Auszahlung

Der VKI hat nun einen Deal mit der EVN ausgehandelt: Demnach erhalten alle Betroffenen von Preiserhöhungen seit Herbst 2016 automatisch eine Gutschrift im Bonusprogramm der EVN, und zwar im Ausmaß des sich aus der letzten Preiserhöhung ergebenden Differenzbetrages. Alternativ sei eine Auszahlung möglich, heißt es.

Dies soll Kunden folgender Tarife betreffen: Optima Strom, Optima Eco, Optima Natur, Optima Eco Natur, Optima Gas, Optima Biogas, Optima Eco Float, Optima Eco Float Cap, Optima Eco Float Natur und Optima Eco Float Cap Natur.

 

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